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Dem Rauch auf der Spur

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Das Gesundheitsministerium hat bislang 30 Raucherräume erlaubt. Insgesamt gab es 65 Anträge. Es werden regelmäßig Kontrollen durchgeführt. Mängel gibt es kaum.

Im Juli 2013 hat das Parlament eine Verschärfung des Antitabak-Gesetzes von 2006 angenommen. Das Rauchverbot wurde u.a. auf Gaststätten und Diskotheken ausgeweitet. Regelmäßige Kontrollen sollten durchgeführt werden, um die Einhaltung des Gesetzes zu gewährleisten.

Die CSV-Abgeordnete Nancy Arendt wollte in diesem Zusammenhang von der Gesundheitsministerin Lydia Mutsch wissen, wie viele Kontrollen bisher durchgeführt wurden und ob Gaststättenbetreiber bestraft wurden.

Kein Raucherraum für Diskos

In ihrer Antwort betont die Ministerin, dass die Café-Besitzer und Betreiber die Möglichkeit haben einen Raucherraum einzurichten. Nur in Diskotheken sei ein spezieller Raum für die Raucher vom Gesetzgeber nicht vorgesehen, so Lydia Mutsch.

Der Zoll führe regelmäßige Kontrollen in Restaurants und Bistros durch, so die Ministerin. In zwei Fällen wurden dabei Personen erwischt, die in der Küche des Restaurants geraucht haben. Sie erhielten eine Geldstrafe. Acht Kontrollen wurden gezielt nach Indizien oder Beschwerden durchgeführt. Zwei der Kontrollen wurden direkt vom Gesundheitsministerium angeordnet. In beiden Fällen wurde der Raucherraum überprüft. Es wurde aber in keinem der Fälle ein Verstoß gegen das Rauchgesetz festgestellt.

Bis Februar 2015 wurden 65 Anträge auf Schaffung eines Raucherraums beim Gesundheitsministerium eingereicht. Aber nur der Hälfte der Anträge wurde nach einer Überprüfung durch das Ministerium stattgegeben. Die abgewiesenen Bittsteller können jedoch einen neuen Antrag einreichen, nachdem sie ihren Raucherraum konform mit der Gesetzgebung gemacht haben, betont die Gesundheitsministerin.