Donnerstag29. Januar 2026

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Datenabkommen mit USA ungültig

Datenabkommen mit USA ungültig
(Lukas Schulze)

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Die persönlichen Daten europäischer Internet-Nutzer sind in den USA nicht ausreichend vor dem Zugriff der Behörden geschützt. Das hat der Europäische Gerichtshof am Dienstag in Luxemburg geurteilt.

Die Daten europäischer Internet-Nutzer sind in den USA nicht ausreichend vor dem Zugriff der Behörden geschützt. Das hat der Europäische Gerichtshof am Dienstag geurteilt. Deshalb wurde die Vereinbarung zur einfachen Datenübermittlung in die USA («Safe Harbor») für ungültig erklärt. Die Entscheidung der EU-Kommission dazu im Jahr 2000 beruhte auf der Annahme, dass die USA ein angemessenes Schutzniveau von übermittelten personenbezogenen Daten gewährleisten. Nach den Enthüllungen des Informanten Edward Snowden zur Internet-Überwachung sehen die Europäer das inzwischen anders.

Piraten begrüßen Urteil

Die Luxemburger Piratenpartei begrüßt das EuGH-Urteil. Präsident Sven Clement: «Kurzfristig brauch die EU Datenschutzregeln, die auch von US-amerikanischen Unternehmen eingehalten werden müssen, wenn diese ihre Dienstleistungen in Europa anbieten. Mittel- und langfristig müsste ein internationales Datenschutzabkommen angestrebt werden.»

Die Entscheidung des Gerichts hat weitreichende Bedeutung für amerikanische Internet-Konzerne, für die es nun schwieriger wird, Daten von Europäern in die USA zu übertragen. Nach Ansicht des Gerichts können Betroffene die nationalen Gerichte anrufen und nationale Datenschutzbehörden können prüfen, ob die Daten einer Person entsprechend geschützt sind.

Viviane Reding, Mitglied im Europaparlament, begrüßte das EuGH-Urteil am Dienstag:

Ohne «Safe Harbor»

Vor allem dürfte das Urteil kleinere Unternehmen treffen, die sich bisher komplett auf «Safe Harbor» verließen. Schwergewichte wie Facebook oder Google mit ihren großen Rechtsabteilungen können leichter die nötigen Verträge zur Datenübermittlung ohne «Safe Harbor» ausarbeiten.

Der österreichische Facebook-Kritiker Max Schrems hatte das Verfahren ausgelöst. Er wollte wissen, was Facebook über ihn weiß und bekam 1.200 Seiten zugesendet. Er klagte gegen das weltgrößte Online-Netzwerk, weil seiner Ansicht nach seine Facebook-Daten in den USA nicht vor staatlicher Überwachung etwa durch die Geheimdienste geschützt sind.

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