Das Waschen von Privatwagen ist ab sofort im gesamten Mosel-Département untersagt. Waschanlagen in Tankstellen dürfen weiter arbeiten. Swimmingpools dürfen nicht gefüllt werden. Allerdings dürfen Plastikbecken, die auf dem Rasen aufgebaut werden, bis zu maximal einem Kubikmeter mit Wasser gefüllt werden. Swimmingpools in Hotels dürfen weiter betrieben werden.
Auch das Sprengen von privaten Rasenflächen oder Rasenflächen in Parks ist in der Zeit von 9 Uhr bis 20 Uhr untersagt. Golfplätze dürfen weiter bewässert werden mit Buchführung über die Wasser-Entnahme. Golfplätze haben in der Regel eine eigene Wasserversorgung.
9 bis 20 Uhr
Verboten ist zwischen 9 Uhr und 20 Uhr auch das Reinigen von Bürgersteigen, Straßen und Hauswänden. Auch die Wasserversorgung von öffentlichen Springbrunnen wird unter bestimmten Bedingungen verboten, wie auch auch die Füllung von Teichen mit Wasser untersagt ist.
Ebenfalls werden die Landwirtschaft und die Industrie im Mosel Département aufgefordert, äußerst wassersparend zu arbeiten.
Im Mosel Département hat eine Expertenkommission im Juli zweimal getagt, um die Situation abzuschätzen. Der Grundwasserspiegel sei abgesunken. Er werde durch die zu erwartenden Gewitter und Regenfälle nicht wieder in dem nötigen Maße angehoben, heißt es in der Verordnung. Die Sparmaßnahmen gelten mit sofortiger Wirkung bis zum 31. August 2015.
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