Die frühere Gouverneurin von Alaska und Vizepräsidentschaftskandidatin von 2008 reichte schon im November die entsprechenden Papiere ein. Die zuständige Behörde fordert jedoch weitere Informationen und Beispiele für die Verwendung des Namens. Palins Anwalt John Tiemessen sagte am Freitag, er habe sechs Monate Zeit, die Unterlagen einzureichen.
In ihrem Antrag nannte Palin als Beispiele für die Verwendung ihres Namens eine Website mit Informationen über politische Wahlen, politische Themen allgemein sowie Bildungs- und Unterhaltungsbereiche. Dazu gehörten Auftritte als Rednerin in den Bereichen Politik, Kultur, Wirtschaft und Werte. Die zuständige Behörde wies den Antrag zunächst ab und verlangte konkrete Beispiele. So seien ein Auszug einer Website mit einem Artikel über Palins Beratertätigkeit für den Fernsehsender Fox News sowie Kommentare auf ihrer Facebook-Seite nicht ausreichend.
Palins Tochter Bristol, die im vergangenen Jahr in der Fernsehshow «Dancing with the Stars» auftrat, stellte im September ebenfalls einen Antrag auf Schutz ihres Namens als Handelsmarke. Auch in ihrem Fall verlangt die Behörde mehr Informationen. Sie verwies außerdem darauf, dass Mutter und Tochter ihre Anträge nicht unterschrieben hätten.
Sie müssen angemeldet sein um kommentieren zu können