Mit einem knappen Vorsprung von 31.026 Stimmen gewann Ex-Grünen-Chef Alexander Van der Bellen die Wahl zum Bundespräsidenten am 22. Mai. Die FPÖ hatte nach der knappen Niederlage ihres Kandidaten Norbert Hofer die Wahl wegen angeblicher Unregelmässigkeiten in 94 von 117 Bezirkswahlbehörden angefochten.
Das Höchstgericht, das österreichische Verfassungsgericht, gibt der Beschwerdeführerin Recht und hebt die Stichwahl für das Präsidentenamt vollständig auf. Die Österreicher müssen nochmals an die Urnen, um ihren Präsidenten zu wählen.
Regelverstöße bei Auszählung der Stimmen
Zahlreiche Wahl-Verantwortliche räumten bei Befragungen Regelverstöße bei der Auszählung der Briefwahlstimmen ein. Demnach wurden etliche Vorschriften verletzt. So wurden aus Zeitnot Kuverts vorzeitig geöffnet und Stimmen auch teils von nicht Befugten ausgezählt. Hinweise auf Wahlbetrug oder Manipulationen gab es bisher aber nicht.
Am 8. Juli soll planmäßsig der Nachfolger von Bundespräsident Heinz Fischer vereidigt werden. Der Sozialdemokraten scheidet nach zwölf Jahren verfassungsgemäss aus dem Amt.
Sollte nun eine Wiederholung der Wahl angeordnet werden, würde das dreiköpfige Präsidium des Nationalrats die Amtsgeschäfte des Staatsoberhaupts kommissarisch übernehmen. Dem Präsidium gehört auch Hofer an. Im Fall einer erneuten Wahl rechnen Experten mit einem Termin im Frühherbst.
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