«Die Sharing Economy ist eine Chance für Verbraucher, Einzelunternehmer und Unternehmen – wenn wir die richtigen Maßnahmen ergreifen», teilte EU-Binnenmarktkommissarin Elzbieta Bienkowska am Donnerstag in Brüssel mit. Die EU-Kommission veröffentlichte einen Leitlinien-Katalog, in dem die bereits bestehenden EU-Gesetze für den Umgang mit Unternehmen der Sharing Economy aufgelistet sind. Dadurch soll ein europaweit einheitliches Vorgehen erreicht werden.
Rechtlich verbindlich sind die Leitlinien nicht, da sie kein neues Recht schaffen. Die EU-Kommission fühlte sich zum Handeln berufen, weil nationale und lokale Behörden mit einem «Flickenteppich verschiedener Regulierungsmaßnahmen» auf den schnell wachsenden Markt der Sharing Economy reagiert hätten. Diese «uneinheitliche Behandlung neuer Geschäftsmodelle» schaffe Unsicherheit für herkömmliche Unternehmen, neue Dienstleistungsanbieter und die Verbraucher. Außerdem könne sie Innovationen, die Entstehung von Arbeitsplätzen und Wachstum behindern.
Orientierungshilfe
«Wir bieten jetzt Behörden und Marktteilnehmern rechtliche Orientierungshilfen für die ausgewogene und nachhaltige Entwicklung dieser neuen Geschäftsmodelle», teilte Bienkowska mit. Die Kommission rät unter anderem dazu, keine eigenen Genehmigungs- oder Zulassungspflichten für die Sharing Economy anzuwenden. Besonders Plattformen, die nur als Vermittler zwischen Verbrauchern und Anbietern einer Dienstleistung wie Beförderung oder Übernachtung auftreten, sollten dadurch nicht belastet werden. Absolute Verbote einer Tätigkeit sollten «das letzte Mittel bleiben».
Plattformen sollten auch nicht für Angebote Dritter haften müssen, die lediglich vermittelt würden. Anders sei das bei Plattformen, die sowohl Vermittlung als auch Dienstleistung übernehmen. Sie müssten sich an die üblichen Haftungs- und Verbraucherschutzregeln halten.
Keine prekären Beschäftigungsverhältnisse schaffen
Grundsätzliches Lob kam auch von der sozialdemokratischen Europaabgeordneten Evelyne Gebhardt. Allerdings warnte sie davor, Errungenschaften im Sozial- und Verbraucherschutz «im Namen der Digitalisierung aufs Spiel» zu setzen. Bestimmte Modelle der Sharing Economy würden aber genau da ansetzen. «Es muss der Kommission klar sein, dass nur solche Geschäftsmodelle förderungswürdig sind, die nicht zu prekären Beschäftigungsverhältnissen führen», appellierte Gebhardt.
Trends zur internetgestützten Sharing Economy haben seit 2005 zugenommen. Für Kontroversen sorgten in den vergangenen Monaten besonders der US-amerikanische Fahrdienstanbieter Uber und Airbnb, ein Vermittler von privaten Übernachtungsmöglichkeiten.
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