Der juristische Dienst der EU-Kommission habe den von der Kommission mit den USA verhandelten Entwurf abgelehnt, schreibt die «Süddeutschen Zeitung», dem das Gutachten vom 18. Mai vorliegt, in seiner Dienstagausgabe. Das Abkommen, das umfassende Rasterfahndungen ermöglichen soll, sei in vielen Punkten unverhältnismäßig und mit der europäischen Grundrechtecharta nicht vereinbar.
Insbesondere die Speicherdauer von 15 Jahren hält das Gutachten für viel zu lang. Außerdem sei ein Rechtsschutz für die Passagiere kaum vorhanden; die Entscheidung darüber liege allein in der Hand des US-Heimatschutzministeriums.
Noch Details klären
Die EU-Kommission hat das mit den USA ausgehandelte Abkommen Ende Mai dem Rat vorgelegt. Sie ging davon aus, dass die Verhandlungen mit den USA zu einem guten Abschluss gekommen seien. Einzelne Mitgliedstaaten haben aber auf der Grundlage des juristischen Gutachtens deutlich Kritik geäußert.
Es ist dem Bericht zufolge deshalb nicht mehr zu erwarten, dass das Abkommen wie geplant noch vor der Sommerpause paraphiert wird.
Zu Demaart
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