Grundsätzlich sei eine solche bilateral vereinbarte Spezialbehandlung als Voraussetzung für die Nothilfe an Griechenland zulässig, sagte der Sprecher von EU-Währungskommissars Olli Rehn am Freitag in Brüssel. «Die Mitglieder der Eurozone haben in ihren Beschlüssen vom 21. Juli begleitende Absprachen, wenn angemessen, vorgesehen.»
Gleichzeitig aber warnte er vor zu vielen «Beschränkungen und Bedingungen» – das sei nicht im Sinne einer raschen Einigung. Das zweite Hilfspaket für Athen müsse schnell auf den Weg gebracht werden, um Vertrauen auf den Märkte zu schaffen.
Vereinbarung muss noch zugestimmt werden
Die Staats- und Regierungschefs der 17 Euro-Staaten müssten der zwischen Athen und Helsinki ausgehandelten Vereinbarung erst noch zustimmen. «Die Mitglieder der Eurozone müssen beurteilen, ob diese Abmachung im Geiste der Beschlüsse ist», sagte der Sprecher. Oder ob sie ein «verzerrendes Element» darstelle. «Das ist eine Frage von politischer Auslegung.» Die Verhandlungen liefen, sagte er.
Im Grunde könnten auch andere Euro-Länder Sonderregelungen mit Griechenland beschließen – diese Möglichkeit sei in den Beschlüssen nicht nur für Finnland vorgesehen.
Einen Stichtag für die Umsetzung des zweite Rettungspaket für Griechenland gebe es nicht, Ende August wäre aber erstrebenswert, sagte der Sprecher. «Je schneller man bei diesem Thema für Klarheit sorgt, desto mehr trägt man dazu bei, die Sicherheit unter allen Marktteilnehmern wieder herzustellen.»
Zu Demaart
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