Zuletzt hatte es Streit um die Wahlbeteiligung beim Referendum am 29. Juli gegeben. Die Wahlkommission hatte erklärt, das Quorum von 50 Prozent sei nicht erreicht worden. Nach Auffassung der Regierung von Ministerpräsident Victor Ponta hatte sich hingegen mehr als die Hälfte der Wahlberechtigten an der Abstimmung beteiligt.
Hintergrund des international umstrittenen Referendums war ein Machtkampf zwischen Ponta und Basescu. Nach dem Urteil sind die Kontrahenten Basescu und Ponta jetzt zur Zusammenarbeit gezwungen. Beobachter in Bukarest bezweifeln jedoch, dass der Machtkampf nun beendet ist. Sie rechnen vielmehr damit, dass er mindestens bis zu den Parlamentswahlen Ende des Jahres anhält.
Kritik
Das Amtsenthebungsverfahren gegen Basescu war von der EU scharf kritisiert worden, weil Ponta dabei mit mehreren Eildekreten im letzen Moment gesetzliche Hürden aus dem Weg geräumt hatte. Unter anderem blockierte er das Vetorecht des Verfassungsgerichts.
Nach dem Referendum hatte die Regierung einen Streit über die Interpretation seines Ergebnisses begonnen. Insbesondere ging es um die Berechnungsgrundlage der Wahlbeteiligung. Die Regierung war dafür, dass zwei Millionen im Ausland lebende wahlberechtigte Rumänen aus diesen Berechnungen herausgenommen werden. Auf dieser Grundlage hätte das Resultat des Referendums zum Nachteil Basescus ausfallen können. Dem hat nun das Verfassungsgericht eine Absage erteilt.
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