Samstag24. Januar 2026

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Ausnahmezustand: Text steht

Ausnahmezustand: Text steht
(Tageblatt-Archiv/Alain Rischard)

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Neben der allgemeinen Reform der Verfassung arbeitet die zuständige parlamentarische Kommission bekanntlich auch separat an einer Abänderung des Artikels 32, Absatz 4, betreffend den Ausnahmezustand.

Nach vielen Diskussionen – zuletzt standen noch einmal die Fristen im Mittelpunkt – wurden am Mittwoch zwei letzte Änderungen verabschiedet, sagte der Präsident der Institutionen-Kommission, Alex Bodry (LSAP), gegenüber Tageblatt.lu.

Bisher war im Text nur eine „internationale Krise“ vorgesehen; dazu kommt nun auch die Möglichkeit einer „nationalen Krise“, bei welcher der Ausnahmezustand ausgerufen werden kann. Hier spielen natürlich Sicherheitsaspekte eine Rolle, oder „vitale Bedürfnisse“ Luxemburgs müssen in Gefahr sein.

Doppelte Bedingung

Zweiter Teil der Bedingungen, die erfüllt sein müssen um einen Ausnahmezustand ausrufen zu können, wäre dann die „urgence“: Wenn das Parlament nicht in einer angemessenen Frist gesetzgeberisch tätig werden kann, darf die Regierung per Reglemente alle nötigen Vorkehrungen treffen.

Diese Maßnahmen gelten dann für maximal zehn Tage; über diesen Zeitraum hinaus muss das Parlament ein Gesetz verabschieden, das es der Regierung erlauben würde, weiter per Reglementen tätig zu sein. Dieses Gesetz muss mit Zwei-Drittel-Mehrheit verabschiedet werden.

Nie mehr als 3 Monate

Der Gesamtzeitraum des Ausnahmezustands darf drei Monate nie überschreiten, um eine Situation wie sie derzeit in Frankreich vorherrscht zu verhindern.

Alle getroffenen außergewöhnlichen Maßnahmen verfallen automatisch nach Ende der Krise, resp. nach 10 Tagen falls das Parlament nicht per Gesetz die Erlaubnis gibt, den Ausnahmezustand zu verlängern.