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«Spiegel»: Neue Dokumente im Verfahren gegen Verena Becker

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Kurz vor Eröffnung des Prozesses gegen Verena Becker sind nach neue Geheimdokumente aufgetaucht, die die frühere RAF-Frau entlasten könnten.

 Ende August habe das Bundesamt für Verfassungsschutz dem Oberlandesgericht in Stuttgart mitgeteilt, dass eine erneute Aktendurchsicht zwei weitere als «geheime Verschlusssache» eingestufte Vermerke zutage gefördert habe, wie das Nachrichtenmagazin «Der «Spiegel» am Samstag vorab berichtet. Die Dokumente stammen vom 8. Oktober 1981 und vom 16. November 1981 und waren bislang unbekannt.
In dem Vermerk vom 16. November 1981 heißt es, Becker und Brigitte Mohnhaupt seien «im April 1977» in den Irak nach Bagdad geflogen, «zum Zeitpunkt des Buback-Anschlags waren sie abwesend».
Diese Aussage widerspricht der Anklage der Bundesanwaltschaft, die Becker beschuldigt, am 6. April 1977, dem Vortag des Attentats, entweder in Karlsruhe den Tatort ausgespäht zu haben, oder zwei weitere RAFMitglieder dort mit einem Auto abgeholt zu haben. Das Stuttgarter Gericht muss nun entscheiden, welche der amtlichen Versionen der Wahrheit entspricht.
Die Bundesanwaltschaft hatte die jetzt aufgetauchten Geheimvermerke dem Bericht zufolge bereits im September 2009 einsehen können. Beckers Anwälte fordern Auskunft darüber, ob es weitere geheime Dokumente gibt und welche davon die Bundesanwaltschaft kennt.
Der Prozess gegen Becker beginnt am 30. September vor dem Oberlandesgericht Stuttgart.

dapd