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Mordanklage gegen frühere RAF-Terroristin Becker

Mordanklage gegen frühere RAF-Terroristin Becker

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Die frühere RAF-Terroristin Verena Becker kommt wegen Mordes an dem früheren Generalbundesanwalt Siegfried Buback vor Gericht. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat die Anklage am Mittwoch in vollem Umfang zur Hauptverhandlung zugelassen.

Wie das Gericht mitteilte, wird der Prozess voraussichtlich Ende September beginnen und in Stuttgart-Stammheim stattfinden.

Der genaue Termin wurde noch nicht bestimmt. Die Anklage der Bundesanwaltschaft wirft Becker Mittäterschaft an den Morden der Terrororganisation Rote-Armee-Fraktion vom 7. April 1977 vor.

Damals hatten RAF-Täter in Karlsruhe den 57-jährigen Generalbundesanwalt Buback, seinen Fahrer und einen Justizbeamten erschossen. Die Terroristen entkamen auf einem Motorrad. Zu der Tat bekannte sich das RAF-Kommando «Ulrike Meinhof». Wer die Schüsse abgab, ist bis heute ungeklärt.

Das OLG muss herausfinden, ob Verena Becker an der Vorbereitung und Durchführung der Attentate aktiv mitwirkte.

Speichelspuren

Bisher wurden Christian Klar und Knut Folkerts rechtskräftig für die Buback-Morde verurteilt. Das Verfahren gegen Günter Sonnenberg, der als dritter unmittelbarer Täter gilt, wurde letztlich eingestellt. Sonneberg war jedoch wegen anderer Taten zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt worden.

Die Ermittlungen gegen Verena Becker waren neu ins Rollen gekommen, nachdem durch neue kriminaltechnische Untersuchungen Speichelspuren an den Kuverts der alten RAF-Bekennerschreiben entdeckt wurden.

Die Bundesanwaltschaft erwirkte aufgrund der neuen Verdachtslage am 28. August 2009 einen neuen Haftbefehl und Untersuchungshaft gegen die inzwischen 57-Jährige. Becker war Ende 1977 zwar wegen anderer terroristischer Straftaten zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt worden, nicht jedoch wegen der Buback-Morde. Da Mord nicht verjährt, ist eine Anklage weiterhin möglich.

(apn)