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Menschenrechtsgericht verurteilt Rom

Menschenrechtsgericht verurteilt Rom

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Die CIA verschleppte einen Imam aus Rom. Italien wurde nun verurteilt, weil das Gericht eine Mitverantwortung sah.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Italien für die Verschleppung des ägyptischen Imams Abu Omar durch den US-Geheimdienst CIA in Mailand mitverantwortlich gemacht. Italien sei über die Verschleppung auf dem Laufenden gewesen und habe das Staatsgeheimnis missbraucht, um den Verantwortlichen Straffreiheit zu gewähren, urteilten die Straßburger Richter am Dienstag. Damit habe die italienische Regierung gegen mehrere Artikel der Europäischen Menschenrechtskonvention verstoßen, unter anderem gegen das Folterverbot und das Recht auf Schutz des Familienlebens.

Zudem hätten die Ermittlungen und der Prozess zu keiner Verurteilung geführt. Letztlich seien die Verantwortlichen nicht bestraft worden. Auch Grundrechte der Ehefrau des Imams seien verletzt worden, heißt es in dem Urteil weiter. Sie sei mehrere Jahre von ihrem Mann getrennt und in Ungewissheit über dessen Schicksal geblieben. Die Regierung in Rom wurde angewiesen, dem Imam 70.000 und seiner Frau 15.000 Euro Schmerzensgeld zu zahlen. Abu Omar, der mit richtigem Namen Osama Mustafa Hassn Nasr heißt und heute 53 Jahre alt ist, lebte seit 1998 in Italien, wo er im Jahr 2001 politisches Asyl erhielt. Im Februar 2013 wurde der wegen Terrorismus-Vorwürfen gesuchte Mann in Mailand auf offener Straße von CIA-Agenten entführt und vom US-Stützpunkt Ramstein in Deutschland aus in sein Herkunftsland geflogen.

Hochsicherheitsgefängnis

Nach Angaben seiner Anwälte wurde der Imam später in Ägypten in einem Hochsicherheitsgefängnis gefoltert. Ende 2013 wurde er in Abwesenheit in Italien wegen Terrorunterstützung zu einer Haftstrafe verurteilt. Nach der Entführung waren zwar der ehemalige italienische Geheimdienstchef Nicolo Pollari und sein früherer Stellvertreter Marco Mancini wegen Mittäterschaft zu zehn beziehungsweise neun Jahren Haft verurteilt worden. Der italienische Kassationsgerichtshof hob die Urteile ein Jahr später jedoch auf – unter Verweis darauf, dass die Beweise in dem Fall unter das Staatsgeheimnis fielen.

Omars Anwalt, Luca Bauccio, bezeichnete dieses Vorgehen bei der Anhörung vor dem Straßburger Gericht im vergangenen Juni als «Skandal». Das Staatsgeheimnis dürfe nur für Informationen gelten, die «eine Gefahr für die Sicherheit des Staates und seine Bürger» seien, sofern sie ans Licht kämen, sagte Bauccio vor dem Menschenrechtsgericht. Dies sei bei der Entführung des Imams nicht der Fall gewesen. Wegen eines ähnlichen Falls hatte der Gerichtshof bereits Mazedonien verurteilt. Dabei ging es um die Verschleppung des Deutsch-Libanesen Khalid El-Masri durch die CIA.