Wettbewerbskommissar Joaquin Almunia forderte nach eigenen Angaben von am Dienstag von mehreren Staaten Informationen an, deren Gesetzgebung oder Verhalten er für bedenklich hält.
Almunia nannte die betroffenen Länder zwar nicht beim Namen. Er erklärte jedoch, Fällen auf den Grund zu gehen, in denen Gesetze oder Behörden Steuervermeidungsstrategien für internationale Großkonzerne erlauben oder diese sogar ermutigen. Es könnte sich dabei um unerlaubte staatliche Beihilfen handeln. Solche Vermeidungsstrategien von Konzernen gelten als legal, haben aber in Europa für Empörung gesorgt.
Umsatztransfer für Steuerersparnis
Entsprechende Schlupflöcher gibt es etwa in Irland, den Niederlanden und Luxemburg. Die großen Industrie- und Schwellenländer (G-20) wollen das verbieten, weil ihnen dadurch Experten zufolge jährlich dreistellige Milliardensummen verloren gehen.
Bereits Mitte Dezember bekamen verschiedene EU-Mitgliedstaaten Post vom Wettbewerbskommissar Joaquin Almunia. Die Komission stellte den Ländern einen Fragekatalog über die jeweiligen Bestimmungen des Steuerrulings zu.
In der Ruling-Problematik sollen mittlerweile vier Länder im Visier der EU-Kommission stehen. Neben Belgien, Irland und den Niederlanden ging im Dezember auch ein Fragenkatalog an Luxemburg, um die Steuerpraxis gegenüber Großunternehmen zu hinterfragen. Über das sogenannte Ruling, auch Steuerentscheid genannt, können die großen international operierenden Konzerne ihre Umsätze, Gewinne oder sogar Verluste von Land zu Land transferieren und so ihre Steuerlast drücken.
Zu Demaart
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