Im konkreten Fall geht es um einen sowohl mit natürlichen, als auch mit technischen Hilfsmitteln gezüchteten Brokkoli, der eine hohe Anzahl an krebsvorbeugenden Stoffen enthält sowie um besonders wasserarme Zucht-Tomaten.
Die Zuchtverfahren für beide Pflanzensorten sind patentiert, dagegen hatten mehrere Unternehmen Einspruch eingelegt. Laut der Biopatentrichtlinie kann nämlich kein Patent erteilt werden, wenn «im Wesentlichen biologische Verfahren zur Züchtung» verwandt wurden. Das Patentamt muss nun über die Auslegung dieser Regelung entscheiden.
Bauern und Umweltschützer befürchten, dass künftig zu großzügige Patentrechte für die Pflanzenzucht bestehen könnten. Sollten «Patente auf Brokkoli und Tomaten» nicht verboten werden, könnten wenige Agrar- und Nahrungsmittelkonzerne «die ganze Lebensmittelproduktion kontrollieren mit steigenden Abhängigkeiten und Preisen für Landwirte und Verbraucher», sagte Greenpeace- Patentexperte Christoph Then.
Der Deutsche Bauernverband (DBV) betonte, klassische Züchtungsverfahren müssten unbedingt von jeglicher Patentierung freigehalten werden.
(ddp)
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