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Juncker: «Ausnahmen sind möglich»

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Nach Bankenaufsicht und Bankenabwicklung soll auch die Absicherung von Spargeldern europäisch werden. Dieses Vorhaben sorgte für Kritik. Nun lenkt die EU ein.

Bei der umstrittenen grenzübergreifenden Einlagensicherung will die EU-Kommission die prall gefüllten Töpfe in Ländern wie Deutschland vor Zugriff aus dem Ausland schützen. «Es kann keine pauschale Ausnahmeregelung geben, aber es gibt eine Regelung, die den Besonderheiten der nationalen Systeme Rechnung tragen wird», sagte EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker am Donnerstag beim Wirtschaftstag der Volks- und Raiffeisenbanken in Frankfurt. Es könne ja nicht sein, dass die deutschen Sparer für die Pleite einer Bank etwa in Spanien oder Italien zahlen müssten.

Brüssel plane keine «Risikovergemeinschaftung», versicherte Juncker. Zunächst seien die jeweiligen Länder gefordert: «Die nationalen Einlagensicherungstöpfe müssen bis oben hin gefüllt sein. Dafür muss Sorge getragen werden.» In 14 EU-Staaten gibt es derzeit kein eigenes funktionierendes Einlagensicherungssystem. Unter anderem die deutschen Sparkassen und Genossenschaftsbanken befürchten daher, dass ihre Sicherungstöpfe im Falle von Bankpleiten in anderen EU-Ländern geschröpft werden.

Eine Frage der Solidarität

Juncker erklärte: «Wenn aber aufgrund einer Megakrise diese nationale Töpfe nicht genug Material enthalten, um die Einlagen der Sparer sicherzustellen, dann würde über den Weg der Rückversicherung ein europäisches System einspringen. Aber bis dahin ist es noch ein langer Weg.» Die EU-Kommission wolle am 24. November über ihren Plan für ein europäisches System zur Absicherung von Bankguthaben entscheiden.

Die Banker bleiben aber auch nach den Ausführungen Junckers skeptisch. Der EU-Kommissionschef bekräftigte jedoch, die gemeinsame Einlagensicherung sei als dritter Pfeiler der Europäischen Bankenunion notwendig. Seit einem Jahr gibt es eine zentrale Bankenaufsicht für die Eurozone unter Führung der Europäischen Zentralbank (EZB). Von 2016 an greifen gemeinsame Regeln zur Sanierung und – im Notfall – Schließung von Banken.

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