Der Prozess gegen Frankreichs Ex-Präsident Jacques Chirac ist kurz nach seiner Eröffnung auf Juni vertagt worden. Bis dahin soll über eine Verfassungsfrage entschieden werden, die der Anwalt eines Mitangeklagten vorgebracht hatte. Das teilte der Richter am Dienstag in Paris mit. Inhaltlich geht es um die Verjährung von Straftaten, wenn zwei Verfahren zusammengelegt werden.
Chirac war seit Prozessbeginn am Montag nicht persönlich vor Gericht erschienen. Er ist wegen einer Veruntreuungsaffäre aus seiner Zeit als Bürgermeister von Paris in den 90er Jahren angeklagt. Er soll sieben städtische Jobs an Leute vergeben haben, die faktisch für seine RPR-Partei arbeiteten. In 21 weiteren Fällen geht es um Gefälligkeitsjobs für politische Freunde und Günstlinge. Es ist das erste Mal, dass ein Verfahren gegen einen französischen Ex-Präsidenten eröffnet wurde.
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