Dienstag30. Dezember 2025

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50 Millionen Entschädigung für Firmen

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Italien muss nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) wegen ungerechtfertigter Enteignung drei Baufirmen knapp 50 Millionen Euro Entschädigung zahlen.

Nach dem Urteil des EGMR von Donnerstag hatte der Staat ein etwa 75 000 Quadratmeter großes bebautes Gelände an der Küste bei Bari aufgrund einer unklaren Gesetzeslage konfisziert und die Gebäude zerstört. Wegen dieser rechtlichen Unklarheiten habe man den Firmen nicht vorwerfen können, mit dem Bau gegen Gesetze zu verstoßen.

Logo" class="infobox_img" />Der italienische Staat muss verschiedenen Firmen 50 Millionen Euro an Entschädigungen zahlen. (dpa)

Einen Verstoß gegen den Schutz des Eigentums nach der Menschenrechtskonvention hatte das Gericht in dieser Angelegenheit bereits 2009 festgestellt. Bei diesem aktuellen Urteil ging es nur um die Entschädigung. Gefordert hatten die Kläger mehr als 350 Millionen Euro.

Ein Gericht in Bari hatte 2010 die Enteignung des Geländes aufgehoben und die Rückgabe an die Besitzer angeordnet, doch der EGMR befand, dass die Kläger Anspruch auf Entschädigung hätten. Eine Rückgabe war nicht mehr möglich, da zwischenzeitlich die Gebäude abgerissen wurden und das Gelände in einen Park verwandelt wurde.