Der Internet-Rebell und Wikileaks -Gründer Julian Assange darf von Großbritannien an Schweden ausgeliefert werden.
Juli 2010: Wikileaks veröffentlicht im "Afghanischen Kriegstagebuch" über 70.000 Dokumente über den Krieg der Alliierten am Hindukusch. (dpa/Stringer)
August 2010: Die Stockholmer Staatsanwaltschaft erlässt Haftbefehl wegen Verdachts der Vergewaltigung. Zwei Frauen hatten sich mit entsprechenden Vorwürfen gemeldet. Assange spricht von einer Verleumdungskampagne. Nach wenigen Stunden hebt die Behörde den Befehl wieder auf, ermittelt aber weiter. Mehrere Staatsanwälte sorgen mit verschiedenen Bewertungen des Falls für Verwirrung. (dpa/Martial Trezzini)
Oktober 2010: Im "Tagebuch des Irak-Krieges" veröffentlicht Wikileaks fast 400.000 Geheimdokumente. (dpa/Felipe Trueba)
November 2010: Schwedens Justiz stellt erneut einen Haftbefehl aus. Es gilt als sicher, dass sich der Gesuchte in England aufhält. Ein EU-weiter Haftbefehl scheitert zunächst an einem Formfehler. Schweden bessert nach, die britische Polizei verhaftet Assange. (dpa/Salvatore di Nolfi)
November 2010: Mit der Veröffentlichung von mehr als 250.000 vertraulichen Informationen aus US-Botschaften sorgt Wikileaks erneut für Aufsehen. (dpa/Jens B)
Dezember 2010: Assange wird nach zwei Wochen Untersuchungshaft gegen eine Kaution von umgerechnet 288.000 Euro entlassen, muss aber im Hausarrest eine elektronische Fußfessel tragen. Das Tauziehen um die Auslieferung beginnt. Assange befürchtet nach einer Überstellung nach Schweden eine Auslieferung oder "illegale Verschleppung" in die USA. Dort seien weder Folter noch Todesstrafe ausgeschlossen. (dpa/Bernd Weissbrod)
24. Februar 2011: Der Belmarsh Magistrates Court im Süden Londons gibt dem Auslieferungsbegehren nach Schweden statt. Assange wehrt sich und strengt ein Berufungsverfahren vor dem High Court an. (dpa/Facundo Arrizabalaga)
2. November 2011: Assange verliert auch vor dem High Court. (dpa/Facundo Arrizabalaga)
1. Februar 2012: In London hat nun das Berufungsverfahren gegen seine Auslieferung nach Schweden begonnen. (Tageblatt/Matt Dunham)
Wikileaks-Gründer Julian Assange darf von Großbritanien an Schweden ausgeliefert werden. Das hat der Londoner High Court am Mittwoch in zweiter Instanz entschieden. Das Gericht verwarf damit eine Berufung von Assange.
Assange hat eine weitere Berufungsmöglichkeit zum Supreme Court. Sollte er diese nicht wahrnehmen, könnte er binnen 14 Tagen nach Schweden geflogen werden.
Sexualstraftaten
Dem 40 Jahre alten Australier werden in dem skandinavischen Land Sexualstraftaten vorgeworfen. Er soll im August 2010 Sex mit zwei Frauen gehabt haben. Ohne die Einwilligung der Frauen soll der Geschlechtsverkehr ungeschützt gewesen sein. Das kann in Schweden als Vergewaltigung gewertet werden.
Der Gründer der Enthüllungsplattform Wikileaks argumentiert, es gebe bisher keine Anklage gegen ihn in Schweden. Der EU-weite Haftbefehl zu seiner Auslieferung sei nur erwirkt worden, um ihn zu einer Befragung nach Schweden zu holen. Dies sei nicht rechtens.
Auslieferung
Außerdem hatte Assange wiederholt geltend gemacht, er fürchte eine Auslieferung von Schweden in die USA. Seine Plattform Wikileaks hatte Tausende vertrauliche Unterlagen unter anderem aus US-Botschaften an die Öffentlichkeit gebracht. Assange lebt seit Februar auf dem Anwesen eines befreundeten Journalisten in England unter strengen Auflagen. Er muss eine elektronische Fußfessel tragen und sich täglich bei der Polizei melden.
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