Syriens Machthaber Baschar al-Assad hat den von den USA und Russland vereinbarten Waffenstillstand akzeptiert. Das Außenministerium in Damaskus teilte mit, die Regierung werde allgemein bewaffnete Einsätze stoppen, aber weiterhin gegen Extremisten des Islamischen Staates (IS) oder Al-Kaida-naher Gruppierungen vorgehen.
Die USA und Russland hatten sich auf eine Waffenruhe für Syrien ab Samstag verständigt. Die Vereinbarung wurde am Montag nach einem Telefonat von US-Präsident Barack Obama und dem russischen Staatschef Wladimir Putin bekanntgegeben. Doch blieben Fragen zur Durchsetzung der Waffenruhe und zum Umgang mit möglichen Verletzungen dieser ungeklärt.
Noch viel Arbeit
UN-Generalsekretär Ban Ki Moon sprach zwar von einem «langersehnten Signal der Hoffnung für das syrische Volk», mahnte aber auch, dass es bis zur Umsetzung der Übereinkunft noch viel Arbeit gebe.
Der Waffenstillstandsplan folgt größtenteils dem Entwurf, den die USA, Russland und 15 weitere Länder bei einer Konferenz in München festgelegt hatten. Diese Vereinbarung hatte nach einer Waffenruhe bis 19. Februar verlangt – diese Frist wurde aber nicht eingehalten.
Der feine Unterschied
Das Völkerrecht unterscheidet zwischen einer meist vorübergehenden Waffenruhe (Feuerpause) und einem vertraglich vereinbarten Waffenstillstand. Nach einer Waffenruhe kann die Wiederaufnahme der Kämpfe folgen. Sie kann aber auch verlängert werden und in einen vertraglich vereinbarten Waffenstillstand übergehen.
Mit dem umgangssprachlichen Begriff humanitäre Feuerpause ist meist eine von Gegnern im bewaffneten Konflikt angestrebte kurzzeitige Waffenruhe zur Versorgung Notleidender gemeint. Auch von einer Seite verkündete einseitige Feuerpausen kommen vor. Diese bewirken nicht immer, dass auch der Gegner die Kampfhandlungen aussetzt.
Die Haager Landkriegsordnung von 1907 als grundlegender völkerrechtlicher Vertrag über das Verhalten im Kriege kennt nur den Begriff «Armistice», der meist mit Waffenstillstand übersetzt wird. Darin heißt es: «Der Waffenstillstand unterbricht die Kriegsunternehmungen kraft eines wechselseitigen Übereinkommens der Kriegsparteien. Ist eine bestimmte Dauer nicht vereinbart worden, so können die Kriegsparteien jederzeit die Feindseligkeiten wieder aufnehmen.»
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