Am 7. Juli 2011 wurde der Wilzer Orthopäde vom Diekircher Bezirksgericht wegen fahrlässiger Tötung und unterlassener Hilfeleistung zu drei Monaten Haft auf Bewährung, einer Geldstrafe von 2.000 Euro und einem Schadensersatz von 71.000 Euro verurteilt. Am Dienstag wurde das Urteil im Berufungsprozess gefällt. Die Haftstrafe wurde fallen gelassen, die Verurteilung zu Geldstrafe und Schadensersatz beibehalten.
Der beschuldigte Arzt hatte einen 74-jährigen Patienten aus Rollingen nach einer gelungenen Hüftoperation, gefolgt von einer Nachuntersuchung, bei der alarmierende Blutwerte (dreimal höhere weisse Blutkörperchen als zulässig) festgestellt wurden, trotzdem nach Hause entlassen. Dort verstarb der Mann am folgenden Tag.
«Topfit»
Der Patient war von allen Ärzten als topfit für die Operation eingeschätzt worden. Laut den Erkenntnissen aus dem Obduktionsbericht litt er aber unter schweren Herz-Kreislaufstörungen. Seine Herzkranzgefäße waren stellenweise immerhin zu 90 Prozent verschlossen.
Generalstaatsanwältin Marie-Jeanne Kappweiler hatte demnach keinen kausalen Zusammenhang der ärztlichen Intervention mit dem Tod des Patienten gesehen und laut der juristischen Formel in dubio pro reo, im Zweifel für den Angeklagten, den Freispruch gefordert.
Das Berufungsgericht ließ diese Argumentation gelten und ließ die Haftstrafe fallen, hielt jedoch die Verurteilung zu Geldstrafe und Schadensersatz aufrecht.
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