Zum Berufungsprozess war es gekommen, weil die Staatsanwaltschaft und die Nebenkläger – also die Hinterbliebenen des Opfers, die nicht verstanden hatten, warum der Mann, der laut ihnen einen schweren Fehler begangen hatte, heute noch im Dienst ist – Berufung eingelegt hatten.
Am 24. Januar 2004 wurde die damals 28-jährige Sylvie B. ins Niederkorner Krankenhaus eingeliefert. Sie klagte über heftige Bauchschmerzen. Allerdings konnte der zuständige Arzt nicht sofort diagnostizieren, unter welchem Problem die Patientin litt. In der darauffolgenden Nacht fiel die Frau ins Koma. Sie verstarb am 29. Februar 2004, an ihrem 29. Geburtstag. Später stellte sich heraus, dass die Frau unter einer «strangulation de l’intestin grêle» litt und die Ärzte dies nicht herausgefunden hatten.
Es käme nur ein Freispruch infrage und die Richter in erster Instanz hätten richtig geurteilt, so die Verteidiger Me Franz Schiltz und Me Anne Ferry während der Berufungsverhandlung. Am Mittwoch wurde der Arzt erneut freigesprochen.
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