Ihren Anfang nahm die juristische Affäre vor dem luxemburgischen Verwaltungsgericht. Die luxemburgische Verwaltung hatte ArcelorMittal aufgefordert, 80.922 nicht genutzte Emissionszertifikate entschädigungslos abzugeben.
Begründet wurde diese Entscheidung damit, dass ArcelorMittal nach der im Februar 2012 erfolgten Zuteilung von 81.073 Zertifikaten für die Anlage in Schifflingen im April 2012 nicht erklärt hatte, dass der Betrieb dieser Anlage seit Ende 2011 eingestellt worden war. ArcelorMittal wollte der Aufforderung der Verwaltung nicht nachkommen und zog vor das Verwaltungsgericht.
Urteil
Dieses wandte sich an den luxemburgischen Verfassungsgerichtshof, der wiederum den Europäischen Gerichtshof (EuGH) mit einer Frage befasste. Die Verfassungsrichter wollten erfahren, ob eine Richtlinie über den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten einer nationalen Regelung entgegensteht, die den zuständigen Behörden erlaubt, die Abgabe von erteilten, aber von einem Betreiber nicht genutzten Emissionszertifikaten ohne Entschädigung zu verlangen.
Die Europarichter entschieden am Mittwoch, dass die besagte Richtlinie über den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten einer nationalen Regelung nicht entgegensteht. Eine nationale Verwaltung darf somit von einem Betreiber Zertifikate ohne Entschädigung zurückfordern, wenn dieser seiner Verpflichtung nicht nachgekommen ist, die zuständige Behörde zum gebotenen Zeitpunkt von der Einstellung des Betriebs einer Anlage zu unterrichten.
«Unrechtmäßig»
In dem Fall seien die Zertifikate „unrechtmäßig“ zugeteilt worden. Es handele sich damit nicht, wie ArcelorMittal dies darlegte, um die „Enteignung eines Vermögensgegenstands“.
Im Jahr 2011 kosteten Emissionszertifikate im Mittel rund 17 Euro. Ein Eimissionszertifikat ist gleichbedeutend mit einer Tonne Kohlenstoffdioxid, die das betreffende Unternehmen damit ausstoßen kann. Bei den 80.922 nicht genutzten Zertifikaten von ArcelorMittal dürfte sich der Streitwert demnach auf eine Summe von rund 1,4 Millionen Euro belaufen.
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