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«Anwälte wurden zwangsaufgefordert»

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In der Affäre um die "Panama Papers" gibt es in Bezug auf Luxemburg noch viele Unklarheiten. Finanzminister Pierre Gramegna versucht, einige Ungereimtheiten aus dem Weg zu räumen.

Am 2. und 3. März kam die Untersuchungskommission des Europaparlaments über Geldwäsche, Steuerflucht und Steuerhinterziehung «PANA» nach Luxemburg. Die Affären um Offshore-Firmen in den «Panama Papers» wurden am 2. April 2016 aufgedeckt. In Bezug auf Luxemburg gibt es noch einige Ungereimtheiten.

Das Luxemburger Finanzministerium soll einem Anwalt geraten haben, nicht vor dem «PANA»-Ausschuss vorstellig zu werden, obwohl dieser Anwalt eine Einladung von der Untersuchungskommission dazu bekommen habe. Radio 100,7 habe die Kopie besagter Mail. Finanzminister Pierre Gramegna hebt in seiner Antwort auf eine parlamentarische Frage des «déi Lénk»-Abgeordneten David Wagner hervor, dass «PANA» sich in Luxemburg mit dem Finanz- und Justizminister, dem Direktionskomitee der Steuerverwaltung, dem stellvertretenden Staatsanwalt, Mitgliedern der zuständigen parlamentarischen Kommission COFIBU, der CSSF-Direktion, dem Präsidenten der luxemburgischen Anwaltskammer und mit Vertretern von Privatunternehmen ausgetauscht habe. Die Qualität der Gesprächspartner hebe seiner Meinung nach den Willen der luxemburgischen Behörden hervor, voll und ganz mit der «PANA»-Kommission zu kooperieren. Auch die Bestrebungen Luxemburgs in der aktuellen Legislaturperiode in Sachen Transparenz und Kampf gegen Steuerbetrug wurden von der «PANA»-Kommission anerkannt.

«Keine Anordnungen an Privatakteure»

Gramegna erklärt den Vorfall. Beim «PANA»-Treffen in Luxemburg habe ein Mitglied der Kommission die beiden luxemburgischen Minister um Hilfe gebeten, jene Leute, die der Einladung zu besagten Treffen nicht gefolgt waren, zu überzeugen, dies beim nächsten Treffen in Brüssel zu tun. Daraufhin antwortete Gramegna, dass es nicht der Regierung obliege, Privatakteuren Anordnungen zu geben, und dass es diesen selbst überlassen sei, einer solchen Einladung nachzukommen oder nicht. Nach dem Treffen sah sich der Finanzminister, laut seiner Aussage, zum ersten Mal mit dem besagten Email-Austausch zwischen dem Finanzministerium und einem luxemburgischen Anwalt konfrontiert, als ein Journalist den Finanzminister dazu befragte.

Daraufhin wurden intensive Recherchen zur Aufklärung des Vorfalls eingeleitet. Demnach schrieb am 19. Januar 2017 ein Beamter des EU-Parlaments an die Anwaltskanzlei in Luxemburg, dass die Anwesenheit des CEO oder eines anderen hohen Vertreters der Kanzlei erforderlich sei, ohne einen Namen zu präzisieren. Am gleichen Tag habe einer der Anwälte dieser Kanzlei, der für den Staat Akten in Bezug auf die «PANA»-Kommission behandelt, eine Kopie dieser Email an die Steuerabteilung des Finanzministeriums geschickt, mit der Frage, ob er an diesem Treffen in Luxemburg teilnehmen sollte. Ein Staatsbeamter des Ministeriums, der normalerweise als Ansprechpartner für die Dossiers dieses Anwalts fungiert, antwortete auf die Mail, dass es vorzuziehen wäre, nicht an dem «PANA»-Treffen teilzunehmen. Am 22. Januar antwortet der Anwalt, dass er anderen den Vortritt überlassen werde. Es handele sich um einen vertraulichen Email-Austausch zwischen einem Anwalt und seinem Mandaten, so Gramegna. Zur Begründung der Aussage des Beamten sagt Gramegna, dass sich der Anwalt durch seine Anwesenheit bei der «PANA»-Kommission in einem Interessenkonflikt befunden hätte. Deshalb habe er ihm abgeraten, daran teilzunehmen. Bei der Antwort des Beamten handele es sich nicht um einen Befehl, sondern um einen Kommentar.

«Alles zugunsten der Transparenz»

Laut Aussagen des «PANA»-Vizepräsidenten Fabio de Masi seien ebenfalls drei Staatsbeamte der Luxemburger Steuerverwaltung («Administration des Contributions Directes», ACD) bei dem Besuch von «PANA» in Luxemburg eingeladen worden. Dafür gibt es allerdings laut Aussagen von Finanzminister Pierre Gramegna keine Beweise.
Auf eine andere parlamentarische Frage des «déi Lénk»-Abgeordneten David Wagner antwortet der Finanzminister, dass bei dem Treffen in Luxemburg neben der «PANA»-Kommission auch die Minister Félix Braz, Pierre Gramegna sowie drei Mitglieder der ACD-Direktion teilnahmen. Gramegna betont, dass die konkreten Maßnahmen, die von der Luxemburger Regierung, der ACD und der CSSF in die Wege geleitet wurden, zugunsten der Transparenz und gegen Geldwäsche, Steuerflucht und Steuerhinterziehung wirken sollen.

Drei Tage nach der Enthüllung der «Panama Papers» durch das Journalistenkonsortium ICIJ hat die Luxemburger Überwachungskommission des Finanzsektors CSSF («Commission de Surveillance du Secteur Financier») Ermittlungen bei jenen Instituten eingeleitet, die ihrer Kontrolle unterliegen, und welche in den Dokumenten der «Panama Papers» erwähnt wurden, so Pierre Gramegna in einer Antwort auf eine parlamentarische Frage des LSAP-Abgeordneten Franz Fayot. Darunter befanden sich Banken, Investmentunternehmen sowie Fonds-Anbieter.

Zwangsaufforderung an Mittelsmänner

Auch die Luxemburger Steuerverwaltung ACD habe laut Gramegna sofort eine Untersuchung zu den veröffentlichten Panama-Dokumenten in die Wege geleitet. Der ACD obliegt unter anderem die öffentliche Aufgabe, zu kontrollieren, dass die Steuerpflichtigen geltendes Recht respektieren. In diesem Sinne hat die ACD seit Juli 2016 ihre Vorgehensweise zur Kontrolle der Angaben von Steuerpflichtigen verstärkt. Demnach hat die Steuerverwaltung hunderte von Informationsanfragen an angebliche Mittelsmänner verschickt, die in den «Panama Papers» erwähnt wurden. Dadurch erhofft sich die ACD, Firmen zu identifizieren, die durch Mittelsmänner über die Anwaltskanzlei Mossack Fonseca oder eine andere Partnerkanzlei gegründet wurden. Dadurch sollen die Begünstigten am Ende der Kette dieser gegründeten Unternehmen aufgedeckt werden. Nur so könne überprüft werden, ob diese Begünstigten in Luxemburg steuerpflichtig seien.

Die Antworten der Mittelsmänner wurden durch Steuerverwaltung und -büro ausgewertet. Manche Mittelsmänner, darunter Anwälte, hielten sich in ihren Antworten sehr bedeckt und beriefen sich auf das Berufsgeheimnis. Diese erhielten kürzlich («récemment») eine Zwangsaufforderung, die angefragten Informationen preiszugeben, heißt es in der Minister-Antwort. Gramegna betont desweiteren die proaktive und konsequente Vorgehensweise der luxemburgischen Behörden, noch vor der ersten Tagung der Europäischen Untersuchungskommission «PANA» am 12. Juli 2016.

Untersuchungen der CSSF

Auch die Finanzaufsicht CSSF habe bereits zahlreiche Untersuchungen durchgeführt, unterstreicht Gramegna. Man habe Fragebögen an 73 Banken gesendet, die Privatbank-Dienstleistungen anbieten. Diese wurden ausgewertet und 30 Banken zurückbehalten, die 80 Prozent der Offshore-Konten innehaben. Von diesen wiederum wurde ein «échantillon» von 20 Prozent solcher Offshore-Konten – das sind 1.889 Konten – genauer unter die Lupe genommen.

Fragebögen wurden auch an 104 Investmentunternehmen (darunter 95 Luxemburger Institute) geschickt. 11 davon wurden zurückbehalten und unterliegen nun einer besonderen Weiterverfolgung. Hier sei es notwendig, weitere Auskünfte zu erfragen und Besuche vor Ort abzustatten. Die gleiche Vorgehensweise wurde bei den 98 betroffenen Fonds-Anbietern angewendet. Hier unterliegen 30 weiteren Nachfragen.

Finanzminister Pierre Gramegna betont, dass es sich bei diesen Untersuchungen – sowohl von der ACD als auch der CSSF – nur um Zwischenresultate handelt und dass weitere Analysen folgen werden.

Am Mittwoch ergingen insgesamt fünf Antworten auf parlamentarische Fragen zum Thema «Panama Papers». Dies ist ein kurzer Überblick.