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Angeklagter ist unzurechnungsfähig

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Ein 24-Jähriger hatte im März 2011 einen Mann mit einem Messer und Molotow-Cocktail in der Hauptstadt angegriffen und dabei verletzt. Nun wurde der Beschudligte als nicht-straffähig eingestuft.

Ein 24-Jähriger wird vorgeworfen, am 12. März 2011 gegen sechs Uhr morgens an der Ecke Hollericherstraße und Rue Adolphe Fischer einen unbekannten Mann mit einem Messer und einem Molotow-Cocktail verletzt zu haben. Am Dienstag ist das Urteil nun gefallen.

Der Beschuldigte, den sowohl die beiden Gutachter wie auch der Staatsanwalt und die Verteidigung für unzurechnungsfähig hielten, wurde von der Kriminalkammer als nicht straffähig eingestuft und in eine kontrollierte Therapie entlassen.