Am 15. September wurde der Gesetzestext zur Übernahme der Religions- und Ethiklehrer im „enseignement fondamental“ vom Regierungsrat angenommen. Nun befinde sich der Text auf dem Instanzenweg, verkündete Bildungsminister Claude Meisch am Mittwoch.
So funktionierts!
Durch die unterschiedlichen beruflichen Erfahrungen und Qualifikationen werden die betroffenen Personen in zwei Kategorien eingeteilt.
•Die Lehrkräfte mit Abitur bzw. Bachelorabschluss:
Sie fallen durch die Übernahme automatisch in die „réserve des suppléants“ mit einem unbefristeten Vertrag. Allerdings müssen sie eine Weiterbildung von rund 150 Stunden beim „Institut de formation de l’Education nationale (IFEN) absolvieren. Nach Abschluss der Weiterbildung muss ein Test abgelet werden. Sie sind jedoch von den drei Jahren „stage“ befreit die von den Personen der „réserve des suppléants“ im Normalfall absolviert werden. Auch besteht die Möglichkeit den berufsbegleitenden Bachelor an der Universität Luxemburg (BScE – Track) zu absolvieren.
•Die Lehrkräfte ohne Abitur:
Für sie wird eine neue Berufsparte die der „réserve d‘auxiliaires éducatifs“ erstellt. Sie können somit im bereich der Kinderbetreuung tätig werden, wie beispielsweise in einer „Maison d‘enfants de l‘État“, im „enseingement différenciée“ oder sich an Aktivitäten des SNJ (Service national de la jeunesse) beteiligen.
In dem Text wurden die Übernahmemöglichkeiten für das betroffene Lehrpersonal gesetzlich verankert. Ihnen wird eine Vielzahl an Alternativen angeboten.
Einzelgespräche
Dem Bildungsministerium sei vor allem eines wichtig gewesen, nämlich dass bei der Übernahme der Lehrkräfte auf die unterschiedlichen Erfahrungen, Studien und beruflichen Qualifikationen eingegangen würde, betonte Meisch. Daher habe man Ende 2015 die Akten der einzelnen Personen genau unter die Lupe genommen. „Es wurde viel diskutiert mit den betroffenen Personen sowie mit ihren Vertretern“, erläuterte er.
Man habe sich siebenmal mit der ALEF („Association luxembourgeoise des enseignant(e)s d’éducation religieuse et morale dans l’enseignement fondamental“) zusammengesetzt. Außerdem hätten Einzelgespräche mit interessierten Lehrkräften stattgefunden, mit dem Ziel, bestmöglich auf die Erwartungen und Wünsche der Betroffenen einzugehen, sagte Meisch.
Unterschiedliche Möglichkeiten
Schließlich seien nun 147 Religions- und Ethiklehrkräfte übernommen worden, bestätigte das Bildungsministerium. Durch die unterschiedlichen Qualifikationsgrade der einzelnen Personen teilten sich die Lehrkräfte jedoch in zwei Gruppen auf. So haben 101 Personen einen Hochschulabschluss bzw. einen Bachelor in Religionspädagogik. Von den insgesamt 147 übernommenen Lehrkräften haben 46 keinen Hochschulabschluss.
Je nach Qualifikation verlaufen die Berufsmöglichkeiten bei der Übernahme unterschiedlich. Während die einen automatisch in die sogenannte „réserve des suppléants“ fallen, also Ersatzlehrer werden können, bleibt für diejenigen ohne Hochschulabschluss die Möglichkeit, weiter in der „réserve d’auxiliaries éducatifs“ zu arbeiten (ausführlichere Beschreibung siehe Kasten).
Übernahmephase von drei Jahren
Die Übernahmephase wird laut Meisch ab dem Schuljahr 2017 beginnen, gleichzeitig mit der Einführung des Kurses „vie et société“ in den Grundschulen.
Die Übernahmephase soll drei Jahre dauern. Lehrkräfte, die sich zunächst entscheiden, weiterhin beim Bistum zu arbeiten, können innerhalb der drei Jahre noch ins „enseignement fondamental“ zurückkehren. Dies lasse den einzelnen Personen eine gewisse Entscheidungsflexibilität, erklärte Meisch.
Allerdings bleibe noch ein offener Punkt, betonte er. Die angebotenen Alternativen seien nicht zur Zufriedenheit aller betroffenen Lehrkräfte. Viele Religionslehrer und -lehrerinnen kritisierten, dass ihr Bachelor in Religionspädagogik durch die Übernahme nicht angemessen anerkannt werde. Allerdings bemerkte Meisch, dass er hier keine anderen Anerkennungsmöglichkeiten sehe.
Zu Demaart
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