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Administrative Vereinfachung bei Verkehrsverstößen

Administrative Vereinfachung bei Verkehrsverstößen
(Isabella Finzi)

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Der Regierungsrat hat eine Reihe von bereits angekündigten Vereinfachungen der administrativen Prozeduren bei Delikten in Zusammenhang mit Blitzern angenommen.

Am 30. November hat der Regierungsrat einen Gesetzesentwurf angenommen, der eine administrative Vereinfachung und eine Entlastung der Justizbehörden bei Verkehrsdelikten im Zusammenhang mit festen Radargeräten vorsieht und welche das Bußgeld in Höhe von 49 Euro (ohne Abzug von Punkten) nicht überschreiten.

Folgende Vereinfachungen wurden angenommen:

– Der Fahrzeughalter wird durch einen herkömmlichen Brief informiert, anstatt durch ein Einschreiben. Denn es wurde festgestellt, dass 80% der Betroffenen ihre Strafe innerhalb der gesetzten Frist bezahlen.

– Wenn die Strafzahlung nicht innerhalb der Frist beglichen wird (45 Tage), wird der Fahrzeughalter durch ein Einschreiben informiert.

– Wenn die Strafzahlung nach der Frist (45 Tage) und nach dem zweiten Brief verweigert wird, folgt ein zweites Einschreiben und ein Pauschalbußgeld wird fällig. Zu den vorherigen 49 Euro kommen dann zusätzlich administrative Kosten in Höhe von 26 Euro.

– Wenn diese Summe nach einer Frist von 45 Tagen immer noch nicht bezahlt wurde, dann wird dieses Bußgeld durch die «Administration de l’enregistrement et des domaines» erhoben. Außerdem haben die Polizei und die «Administration des douanes et accises» das Recht, den Wagen aus dem Verkehr zu ziehen.