Die Maisernte muss in Luxemburg noch eingefahren werden. Dann sind wieder viele Trecker mit Anhänger auf den Straßen unterwegs. Wenn es regnet verwandeln sie die Straßen häufig in Schlammpisten. So wird die Fahrbahn zur Rutschbahn für die Autos. Letzte Woche war ein Bus aus der route d‘Urspelt in Clerf auf einer rutschigen Straße ins Schleudern geraten und in das Bachbett gestürzt. Acht Personen wurden verletzt.
" class="infobox_img" />Schlamm und Regen verwandeln die Fahrbahn in eine Rutschbahn.
Clerf ist aber kein Einzelfall. Überall in Luxemburg sind regelmäßig Traktore mit Anhänger unterwegs, um auf die Felder zu gelangen oder Laster mit Boden, Steinen usw. Ein Leserreporter schickte Tageblatt.lu am Freitag mehrere Fotos aus Erpeldingen bei Ettelbrück. Bei der Porte des Ardennes sieht man auf den Bildern eine brauen Soße auf der Fahrbahn liegen. sie kann eine Gefahr für den Verkehr darstellen.
«Dreckige Fahrzeuge…»
Außerdem sind die schlammigen Straßen oft ein Ärgernis für die Autofahrer und die Anrainer. Die Waschstraßen haben zeitweise dadurch Hochbetrieb. Und auch die Hauseingänge und Vorgärten entlang den Hauptverkehrsadern werden von der braunen Soße in Mitleidenschaft gezogen.
«Die Straßenverkehrsordnung sieht vor, dass die Verursacher des Drecks ihn selber wieder wegmachen müssen. Das ist aber nicht immer möglich. Der Sicherheit wegen kümmere sich dann die Strassenbauverwaltung oder die Gemeinde, bei Ölverschmutzungen oft zusammen mit der Feuerwehr, dann um die Säuberung der Fahrbahn», erklärt die Sprecherin des Infrastrukturministeriums.
Bei Nicht-Reinigung Strafzettel
Was kann man tun, um die Leute davon abzuhalten, die Straßen zu verschmutzen? «Der Schmutz bleibt nicht aus. Aber es existieren Regeln was den Zustand der Fahrbahn betrifft. Sie müssen nur angewendet werden», erklärt Paul Hammelmann von der Sécurité routière. Er schlägt vor, die Verschmutzer aufzufordern, den Dreck von der Fahrbahn zu beseitigen. Lehnen sie ab, soll ein Strafzettel ausgestellt werden. Er rät des Weiteren den Autofahrern, die eingeschmierte Straßen bemerken, die kompetenten Stellen oder den Polizeinotruf zu alarmieren und ihre Geschwindigkeit anzupassen.
Wer ist aber verantortlich, wenn ein Unfall passiert? «Das ist kompliziert und führt oft zu Kaskadenverfahren», erörtert Paul Hammelmann der auch Fachmann für Versicherungsrecht ist. Im Regelfall sei der «Wächter» der Straße (Staat oder Gemeinde) für den Zustand der Fahrbahn zuständig. Er kann aber bei einem Unfall einen Teil seiner Verantwortung auf Andere abwälzen. So kann der Unfallfahrer verantwortlich gemacht werden, weil er seine Geschwindigkeit dem Straßenzustand nicht angepasst hat. Der Landwirt, Bauunternehmer usw, insofern er bekannt ist, kann verantwortlich gemacht werden, weil er den Asphalt verdreckt und nicht gereinigt hat. Auch kann vor allem bei Naturgewalten, wenn z.B. Hänge in die Straße rutschen, «höhere Gewalt» geltend gemacht werden. Die Schuld kann unter mehreren Personen aufgeteilt werden. Am Ende entscheidet aber der Richter, so Hammelmann.
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