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Absolute Kontrolle

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Im Zuge der von der EU geförderten Digitalisierung der Gesellschaft will Luxemburg ein neues, liberaleres Gesetz zur Kameraüberwachung am Arbeitsplatz erlassen. Arbeitnehmerkammer und OGBL sind dagegen.

Die EU will die Digitalisierung der Gesellschaft (und der Wirtschaft) fördern und setzt dabei auf Liberalisierung. Die Umsetzung entsprechender Ideen und Vorstellungen soll recht kurzfristig (bis 2018) geschehen.
In Luxemburg drückt diese Liberalisierung sich u.a. durch ein geplantes neues Gesetz zur Kameraüberwachung am Arbeitsplatz aus.

Bislang ist die gesetzliche Situation so, dass eine solche Überwachung des Personals zwar möglich ist, allerdings unter strengen Auflagen und nachdem die nationale Datenschutzkommission CNPD die Genehmigung zu der Aktion gegeben hat. Das Personal muss über die Überwachung informiert werden.

Die vorgesehenen Änderungen an dem Text, die von Staatsminister Xavier Bettel während der Eröffnung einer Konferenzserie an der Universität Belval u.a. mit dem Bedürfnis nach administrativer Vereinfachung erklärt wurden, bedeuten, dass es künftig ausreichen soll, die Datenschutzkommission darüber zu informieren, dass die Kameras installiert werden.

Vereinfachung nicht per se positiv

Eine solche Vereinfachung gefällt weder der Arbeitnehmerkammer noch dem OGBL, die sich beide gegen die neue Regelung ausgesprochen haben.
Wie uns der OGBL-Gewerkschaftler Nico Clement im Anschluss an eine Unterredung mit Premier Bettel und Beschäftigungsminister Nicolas Schmit gestern mitteilte, mag er es lieber kompliziert, wenn es um die Rechte der Arbeiter geht.

Die sogenannte „simplification administrative“ bedeute ohnehin oft nur, dass wichtige Regeln beiseitegelassen würden, sei es im Umweltschutz, bei anderen Genehmigungsverfahren oder eben im Arbeitsrecht.
Die Positionen seien denn auch während der – vom OGBL angefragten – Unterredung ausgetauscht worden, so Clement; Entscheidungen gab es gestern noch keine.

Die Argumentation der Gegner des geplanten neuen Gesetzes ist klar: Es ergebe überhaupt keinen Sinn, ein bestehendes System zu ändern, um den Arbeitgebern neue Freiheiten zu geben. In dem Bereich der Kameraüberwachung stelle sich erst mal die Frage der Notwendigkeit der Abänderung. Das vorgeschobene Argument der Überlastung der Datenschutzbehörde sei keines. Denn auch bei dem neuen Text sei das Eingreifen der Behörde im Streitfall immer noch vorgesehen. Vielmehr solle die CNPD mit den notwendigen personellen Mitteln ausgestattet werden.

Dass die Reform eigentlich vorsieht, erst zu reagieren, wenn das Kind im Brunnen liege, sei absolut unverständlich.
Die Regierungsmitglieder jedenfalls hätten aufmerksam zugehört, so Clement, der eine weitere Zusammenkunft in der Sache für möglich hält.