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97 Beschwerden aus Luxemburg

97 Beschwerden aus Luxemburg
(Tageblatt-Archiv/Alain Rischard)

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Vergangenes Jahr wurden in Luxemburg 97 Beschwerden von Fluggästen, die ihre in Europa anerkannten Rechte gelten machen wollten, eingereicht.

Das geht aus der Antwort von Nachhaltigkeits- und Infrastrukturminister François Bausch auf eine parlamentarische Frage des LSAP-Abgeordneten Roger Negri hervor. Am 31. Dezember 2013 seien 50 Dossiers abgeschlossen gewesen, zwei Fälle wurden noch bearbeitet, heißt es weiter. In 26 Fällen handelte es sich um Beschwerden wegen einer Flugverspätung, 23 betrafen eine Annullierung und 3 Personen beklagten sich wegen einer Nichtbeförderung.

45 Beschwerden betrafen Flüge, die von ausländischen Flughäfen starteten und für die Luxemburg folglich nicht zuständig ist. Diese Fälle wurden den jeweils zuständigen Verwaltungen übermittelt, erklärt der Minister in seiner Antwort. Der Regierung sei bislang kein Fall bekannt, wo die Entscheidung der kompetenten Behörde nicht respektiert worden sei, so Bausch.

Unterschiedliche Regelungen

Seit 2005 haben die Flugpassagiere in der EU die Möglichkeit, ihre Rechte bei Verspätung oder Annullierung einer gebuchten Flugverbindung geltend zu machen.

Negri zeigt sich besorgt, dass diese Bestimmungen aufgrund der Kritiken der Fluggesellschaften zum Nachteil der Passagiere abgemildert werden könnten, und wollte die Stellungnahme der Luxemburger Regierung kennen. Bausch widerspricht der angeführten Darstellung und erklärt, die Kritiken bezüglich der geltenden Regeln seien nicht auf eine massive Lobbyarbeit der Fluggesellschaften zurückzuführen.

Das Problem sei, dass die Regeln komplex seien und folglich in den verschiedenen EU-Ländern unterschiedlich ausgelegt würden. Bislang sei unter den Staaten allerdings noch keine Einigung erzielt worden.

Schutz der Reisenden

Die Luxemburger Regierung setze sich für einen Schutz der Passagiere ein, der so einfach und effizient wie möglich sei, erklärt Bausch weiter. Folglich sollen die Passagiere bei Verspätung oder Annullierung so schnell wie möglich an ihren Zielort befördert werden. Jegliche zusätzliche, finanzielle Entschädigung sieht die Regierung allerdings als kontraproduktiv an, da sie sich negativ auf die Anschlussfähigkeit Luxemburgs an das internationale Flugnetz auswirken und die bestehenden „interlining agreements“ gefährden könnte, erläutert Bausch.