Deshalb stellte er eine parlamentarische Anfrage an die zuständigen Minister, in dem Fall Etienne Schneider (Innere Sicherheit) und François Bausch (Nachhaltigkeit/Transport). Sollte Gilles Baum recht haben mit seiner Meinung – und diese dürfte durchaus von so manchem Verkehrsteilnehmer geteilt werden –, so gibt die Minister-Antwort nicht unbedingt Anlass zur Hoffnung, dass diese Verkehrssünder massiv erwischt werden.
Die Polizei, insbesondere die «Unité centrale de Police de la route», garantiere die allgemeine Überwachung der Verkehrsnetze, heißt es, und ahnde dabei u.a. die Vergehen, die in puncto Überholvorgänge gegen den «Code de la route» verstießen – die im Übrigen zwei Punkte im Punkteführerschein kosten («dépassement interdit»), sogar wenn es «nur» der Versuch eines verbotenen Überholmanövers ist («y compris la tentative»). Seit Anfang des Jahres, also in einer Zeitspanne von neun Monaten und sieben Tagen (die Antwort erging am 7. Oktober), wurde 77 Mal Protokoll errichtet: 29 Mal wegen unerlaubten Rechtsüberholens, neunmal wegen unverhältnismäßig langen Fahrens auf der Überholspur sowie 39 Mal wegen gefährlichen Überholens.
Deutschland 1 Punkt, Luxemburg 2 und Frankreich 3
Der Abgeordnete wollte auch wissen, wie die Situation in den Nachbarländern in puncto Rechtsüberholen auf der Autobahn ist. Verboten ist dies in den drei Ländern, und unabhängig von den Geldstrafen kostet es in Deutschland einen Punkt im Punkteführerschein und in Frankreich deren drei.
Eine spezielle Sensibilisierungskampagne sei derweil nicht vorgesehen, lautet die Antwort auf eine weitere Frage. In einem letzten Punkt wollte Gilles Baum noch wissen, wie es sich mit sogenannten «Lkw-Rennen» verhält und ob die Polizei hier auch den Hubschrauber einsetze, beispielsweise um das Einhalten des Sicherheitsabstands zu kontrollieren. Hierzu heißt es, dass «des moyens importants» eingesetzt würden, um all diese Vergehen festzustellen, der Hubschraubereinsatz in dem Zusammenhang aber nicht als sinnvoll angesehen werde.
Zu Demaart
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