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4 Jahre Haft für israelsiche Journalistin

4 Jahre Haft für israelsiche Journalistin
(AFP)

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Die Journalistin Anat Kam ist zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt worden, weil sie streng geheime Militärdokumente an eine Zeitung weitergereicht hatte.

Weitere eineinhalb Jahre Haft setzte das Bezirksgericht in Tel Aviv am Sonntag zur Bewährung aus. Die Dokumente hatten einem Journalisten als Beleg für die gezielte Tötung von Palästinensern durch die israelischen Streitkräfte gedient.

Kam hatte zugegeben, während ihrer Wehrdienstzeit, die von 2005 bis 2007 dauerte, geheime Unterlagen der linksliberalen israelischen Zeitung «Haaretz» zugespielt zu haben. Nach Angaben des Gerichts kopierte sie während ihrer Arbeit als Sekretärin im Büro eines Generals heimlich mehr als 2000 Dokumente, etwa ein Drittel davon geheim oder streng geheim.

«Lizenz zum Töten»

Der Journalist Uri Blau hatte auf der Basis dieser Dokumente im November 2008 einen Bericht unter dem Titel «Lizenz zum Töten» geschrieben. Darin warf er der Armee vor, entgegen einer Entscheidung des höchsten Gerichts gezielt militante Palästinenser im Westjordanland zu töten, statt sie festzunehmen. Es ist noch unklar, ob Blau in der Affäre auch angeklagt werden soll.

Die junge Frau, die eine dunkelrote Bluse trug, kauerte sich während der Verlesung des Urteils mit gesenktem Blick auf der Angeklagtenbank zusammen. Kam war bereits Ende 2009 festgenommen worden und befand sich seitdem unter Hausarrest. Der fast zweijährige Hausarrest soll jedoch nicht von ihrer Haftstrafe abgezogen werden.

Ein schwerer Vertrauensbruch

Sie hatte schon vor ihrer Militärzeit als Journalistin für die israelische Nachrichtenseite Walla gearbeitet. In der Urteilsbegründung hieß es am Sonntag, als Soldatin habe die heute 24-Jährige schweren Vertrauensbruch begangen.

Kam hatte zu ihrer Verteidigung erklärt, sie habe aus «reiner Dummheit» gehandelt. Diese Darstellung wiesen die Richter jedoch strikt zurück: «Es ist nicht glaubwürdig, dass eine so intelligente Frau wie die Angeklagte nicht verstanden haben soll, dass es streng verboten ist, geheime Militärinformationen preiszugeben», hieß es in der Urteilsbegründung. Sie habe vielmehr aus ideologischen Beweggründen gehandelt.

Es handele sich auch keinesfalls um einen «einmaligen und zufälligen Fehltritt», sondern um eine «Serie von Aktionen». Kam habe mehrere Gelegenheiten verstreichen lassen, ihre Handlungen rückgängig zu machen.