Der Angeklagte soll in seinem Buch unter anderem die Vernichtungslager der Nazis verharmlost haben. Ein Ermittler erklärte im Zeugenstand, dass der Mann die Konzentrationslager eher als Industriegebiete betrachten würde. Solche Aussagen sind laut luxemburgischem Gesetz verboten.
Der Autor schreibt mitunter, dass nach dem Weltkrieg versucht worden sei, die Geschehnisse schlimmer darzustellen, als sie es eigentlich waren. In großen Buchstaben ist folgender Abschnitt zu lesen: „Abgeschnittene Haare (wegen der Läuse), Haufen an Schuhen und Kleidern (die Gefangenen bekamen Uniformen), Haufen an leeren Kanistern von Zyklon B (zur Desinfektion), Fotos von mageren Gefangenen (die an Typhus litten), alles Elemente, die uns erschaudern lassen und unser Mitgefühl wecken, dies alles sind keine Beweise einer Massenvernichtung durch Gaskammern.“
Der Mann wurde nun zu 18 Monaten Haft auf Bewährung sowie zu einer Geldstrafe von 2.000 Euro verurteilt.
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