Diese waren Ende Januar durchgesickert, wofür sich der Minister bei den Abgeordneten entschuldigte; wegen eines chirurgischen Eingriffs habe er dann auch nicht eher die Parlamentarier informieren können. Man sei auch noch nicht ganz fertig mit den dementsprechenden Arbeiten; sobald dies der Fall wäre, würde er selbstverständlich der außenpolitischen Kommission detaillierte Erklärungen geben. Asselborn präsentierte dann den derzeitigen Stand der Dinge in den Planungen.
Sichere Herkunftsländer
In Luxemburg gelten folgende Länder als sichere Herkunftsländer: Albanien, Benin (nur für männliche Flüchtlinge), Bosnien-Herzegowina, Kap Verde, Kroatien, Ghana (nur für männliche Flüchtlinge), Mazedonien, Montenegro, Senegal, Ukraine (alle laut großherzoglichem Reglement von 2007), Serbien (GR von 2011) und Kosovo (GR von 2013).
Einige Zahlen zu Asylanträgen nach Herkunftsländern:
Kosovo 239 (2015) – 207 (11 erste Monate 2016)
Albanien 153 – 208
Montenegro 72 – 10
Bosnien-H. 68 – 77
Serbien 56 – 146
Nachgereicht
Im Rahmen des Gesetzesprojekts 6992 seien hier noch zwei Aussagen von Jean Asselborn nachgereicht. Die allgemeine maximale Aufenthaltsdauer in einem «Centre de rétention» sei laut EU-Direktive 18 Monate: «Wir haben dagegen nur 6 im Gesetz stehen».
Bei Kindern waren es bisher maximal 72 Stunden, nun sind es 7 Tage – einer der Aufreger des reformierten Textes. Begründet wurde diese Heraufsetzung damit, dass man so praktischen und organisatorischen Problemen bestmöglich begegnen könne. Folgende Beispiele gab es vom Minister: nur ein Elternteil einer Familie präsentiert sich; kurzfristig erhalte man keine Landerechte im Land der Rückführung; es sei teilweise Usus geworden, quasi 10 Minuten vor Ende der 72-Stunden-Frist noch eine «procédure en référé» einzureichen. Man dürfe nie vergessen, so Asselborn, dass wenn man ins «Centre de rétention» kommt, alle Rechtsmöglichkeiten abgeschlossen sind.
Folgende Zahlen gab es vom Minister: 2014 waren 27 Familien im «Centre de rétention» mit 111 Personen, die durchschnittliche Verweildauer betrug 36 Stunden. 2015 waren es 33 Familien mit 117 Personen, durchschnittliche Verweildauer 50 Stunden. 2016 waren es 18 Familien mit 75 Personen, durchschnittliche Verweildauer 48 Stunden. (clc)
Zunächst stellte er klar, dass keine Gesetzesänderung nötig sei. Zudem müsse man Platz schaffen in den Erstaufnahmestrukturen. Neben den Schutzsuchenden, die auf Eigeninitiative nach Luxemburg kommen, müsse man 2017 im Rahmen der EU-Abkommen und -Quotenregelungen noch 473 Flüchtlinge aufnehmen; Menschen die ganz sicher aus Kriegsgebieten kommen würden.
Prinzipielles Dublin-Problem
Für diejenigen, auf die dies nicht zutreffe und wo man quasi zu 99% sicher sei, dass der Status des «Demandeur de protection internationale» (DPI) nicht zuerkannt werden könne, würde nun eine schnellere Prozedur eingeführt. U.a. betrifft dies Menschen, die aus einem sog. sicheren Herkunftsland kommen.
Zu den Dublin-Regeln – die nach Ausschöpfen aller Rechtsmöglichkeiten Abgewiesenen werden in ihr Heimatland zurückgeführt, resp. können Abgewiesene die Prozedur nicht noch einmal in einem anderen Land machen und würden in dem Fall in das Land zurückgeführt, wo sie erstmals registriert wurden – hielt Jean Asselborn eingangs seiner Erläuterungen ein prinzipielles Problem fest: In beiden Fällen «muss das Land, wohin jemand zurückgeführt werden soll, sein Einverständnis geben. Und da haben wir ein Problem, das wollen ganz viele Länder nicht. Da gibt es keine Sanktionsmöglichkeit, und da gibt es auch keine übergeordnete Instanz mehr.» Wäre die Rückführung deshalb unmöglich, müsse in dem Fall dennoch eine Prozedur eingeleitet werden.
Beschleunigte Prozedur ab 9.2. in Kraft
Was die beschleunigte Prozedur angeht, so ist diese ab Donnerstag, 9. Februar in Kraft. Schutzsuchende wo klar scheint, dass die Aussichten auf den DPI-Statut gering sind, kommen ins Erstaufnahmezentrum «Centre de logopédie». Hier haben sie zwei Tage Zeit, sich auf eine Anhörung vorzubereiten. Hierzu können sie auf Anwälte zurückgreifen, die über eine Bereitschaftsliste vom «Barreau» zur Verfügung stehen. Nach der Anhörung fällt die Entscheidung, ob die schnelle Prozedur angewandt wird oder nicht. Ist dies der Fall, soll sie nach 9 Tagen bgeschlossen sein. Dann bleiben zwei Wochen für die Rekursmöglichkeit, und die Gerichte haben dann einen Monat Zeit für ihre Entscheidung. Gegen diese ist kein Einspruch mehr möglich.
Angesichts aktueller Zahlen würden wohl rund 80% der Antragsteller aus den Balkanländern – von Luxemburg als sichere Herkunftsländer eingestuft – in diesem Fall sein. «Das wissen auch die meisten», so Asselborn, «aber sie haben Recht auf eine Prozedur und in einzelnen Fällen kann der Antrag ja auch berechtigt sein.»
«Gesucht und gesucht und gesucht und nichts gefunden»
Zu diesen Menschen würden dann noch diejenigen kommen, die es trotz abgewiesenem Antrag in einem anderen europäischen Land hier noch einmal probieren würden. «Für beide Kategorien brauchen wir eine Struktur. Und glauben Sie mir: wir haben gesucht und gesucht und gesucht und nichts gefunden», so der Minister im Parlament.
Die einzige Möglichkeit sei Halle 6 der Messehallen auf Kirchberg gewesen. «Dies soll am 1. April anlaufen. Es wird eine halb-offene Struktur, eine Art ‹maison-retour›, werden», erklärte Jean Asselborn. D.h. dass die Bewohner nachts dort sein müssen, von 8.00 bis 20.00 Uhr sich aber frei bewegen könnten. Es würden externe Dienstleister dort tätig sein, für die Sicherheit wäre Personal des «Centre de rétention» zuständig, sowie zusätzlich externes Personal. Die Struktur werde einen Direktor haben, 4 Leute administratives Personal sowie 5 Mitarbeiter im psycho-sozialen Bereich. Die Mitarbeiter seines Ministeriums hätten sich als Beispiel bereits eine «maison-retour» in den Niederlanden angesehen, so Asselborn.
Steigerung von 300%
Zum Abschluss seiner Ausführungen nannte der LSAP-Minister noch einige Zahlen. 2016 seien 1.326 Personen unter die Dublin-Regelungen gefallen, das sei eine Steigerung von 300% gegenüber 2015. 70% dieser Personen waren mit einer Rückführung einverstanden. Von diesen 935 Menschen wurden 261 effektiv transferiert. Insgesamt 409 waren «verschwunden», wie sich Asselborn ausdrückte.
Aktuell wären 390 abgewiesene Antragsteller in Luxemburg; 180 vom Balkan und 210 aus anderen Ländern, vornehmlich aus Nord- und West-Afrika.
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