Die Zoll-Beamten kontrollierten zwei Reisende, die sich alleine in einem Zugabteil aufhielten. Die beiden 82 Jahre und 51 Jahre alten Männer gaben an, kein Bargeld in Höhe von 10.000 Euro oder mehr mit sich zu führen. Sie sagten aus, sich ein paar Tage in Luxemburg aufzuhalten und heute einen kleinen Ausflug nach Trier machen zu wollen.
Die Kontrolle des Gepäcks verlief negativ. Neben dem älteren der beiden Männer stand ein Rollstuhl, auf dem sich unter einer Jacke noch ein Rucksack befand. Der Mann gab an, dass er der Besitzer sei und sich in dem Rucksack Schmutzwäsche befinde.
Diebstahlsicherung
Als einer der Beamten den Rucksack vom Rollstuhl hoch heben wollte, um den Inhalt zu kontrollieren, löste ein zwischen dem Rucksack und dem Rollstuhl gespanntes Zugseil einen akustischen Alarm aus, der als Diebstahlsicherung vorgesehen war.
Neben der Schmutzwäsche befanden sich im Rucksack dann noch mehrere Bargeldpäckchen mit insgesamt 1.201.480 Euro. Der 82-Jährige gab an, dass er der Besitzer des Geldes sei.
Wegen Nichtanmeldung des Bargeldes wurde gegen den Besitzer des Geldes ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Er hat nun mit einem hohen Bußgeld zu rechnen.
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