Montag22. Dezember 2025

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1-Euro-Gesellschaften kommen

1-Euro-Gesellschaften kommen
(R4182/_andrea Warnecke)

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Mit 55 Stimmen hat das Parlament ein Gesetz zur Einführung der „société à responsabilité limitée simplifiée“ (s.à r.l.-S) angenommen.

Die neue Gesellschaftsform soll es vor allem neuen Jungunternehmern aus wenig kapitalintensiven Bereichen erlauben, schnell (ohne notariellen Akt) und mit wenig Geld (1 Euro) ihr Unternehmen zu gründen. Eine Handelsermächtigung ist allerdings notwendig. Mitglied einer 1-Euro-Gesellschaft können nur physische Personen sein.

Auch kann eine Person nur Teilhaber einer solchen Gesellschaft sein. Dies sei ein wichtiges Element, um Luxemburg als „Start-up nation“ zu positionieren, wie Berichterstatter Franz Fayot (LSAP) bemerkte. Bei der Ausarbeitung des Gesetzes sei auch den – teilweise negativen – Erfahrungen im Ausland mit ähnlichen Gesellschaftsformen Rechnung getragen worden, betonte er.
Allzu oft würden die Träume junger Menschen mit tollen, ohne viel Geld umsetzbaren Ideen an der Hürde von 12.000 Euro Startkapital platzen, verteidigte Simone Beissel (DP) die Vorlage.

Regelmäßige Evaluierung der neuen Gesellschaftsform

Bei der CSV bleiben allerdings Zweifel. Die Gefahr einer Unterkapitalisierung sei real. Allein die Gründung einer 1-Euro-Gesellschaft werde rund 200 Euro kosten, gab Léon Gloden zu bedenken. Roy Reding (ADR) sprach gar von einem Gimmick. Sicherlich sei die Gründung mit einem Euro möglich, der Betrieb aber nicht.

Um den Bedenken Rechnung zu tragen, fordert das Parlament in einer Motion allerdings eine regelmäßige Evaluierung der neuen Gesellschaftsform. Marc Baum („déi Lénk“) befürchtet, dass viele dieser 1-Euro-Gesellschaften mit einem Konkurs enden werden.