In Luxemburg scheint der Rechtsstaat in Gefahr. Gewarnt wird vor einer „Enteignung“, vor einer „Beschlagnahmung“ oder dem „Raub“ von Gütern durch den Staat. Und durch die Kirche. Das sagt das Syfel, das Syndikat der Kirchenfabriken, die laut Konvention zwischen katholischer Kirche und Staat aufgelöst werden und deren Besitz in einen neuen Fonds fließen soll.
Das Syfel wurde vom Luxemburger Priesterrat als beratendes Gremium gutgeheißen. Im Rahmen der gleichen Sitzung vom 14. Februar 2014 wurde daran erinnert, dass der Bischof laut Kirchenrecht der oberste Verwalter des Kirchenbesitzes ist. Wobei man sicher nicht nur an Artikel 87 des Dekretes vom 30. Dezember 1809 gedacht hat, in dem es heißt, dass Erzbischöfe und Bischöfe auf Besuch oder ihre Generalvikare sich alle Konten, Register und Inventare der Kirchenfabriken zeigen lassen und den Stand der Kasse prüfen können.
Ein Artikel, den das Syfel nicht zu kennen scheint. Anders kann man sich nicht erklären, warum es seine Mitglieder, am letzten 12. Oktober, ganz offen dazu auffordert, bis auf Weiteres keine Bankdaten an den Generalvikar weiterzugeben, nachdem dieser solche angefordert hatte. Ein offener Aufruf zum kircheninternen Ungehorsam, der am 30. November mit der Ankündigung, zivilrechtlich gegen die von Innenminister Dan Kersch und Erzbischof Jean-Claude Hollerich unterzeichnete Konvention vorgehen zu wollen, zum offenen Bruch wurde. Die Luxemburger Kirche ist gespalten. Der Unterschrift des Erzbischofs unter eine Konvention wird kein Wert mehr zugestanden.
Rund 800 Bevollmächtigte von ungefähr 1.000 Konten der Kirchenfabriken stellen sich der Kirchenführung in Luxemburg offen entgegen. Sie sehen sich als die eigentlichen Besitzer der Kirchengüter in Luxemburg. Dabei soll der neue Fonds, in den diese fließen sollen, ganz alleine der Kirche gehören. Der Kirche wird nichts weggenommen. So viel zum Thema Enteignung, Beschlagnahmung und Raub. Wie viel die Syfel-Mitglieder auf den Konten und an Gütern hüten, scheinen nur wenige zu wissen.
Ein Hinweis findet sich im Gutachten des belgischen Experten, den das Syfel hinzugezogen hat. Dort heißt es an einer Stelle: „… angesichts der Bedeutung (l’importance) der finanziellen Interessen, um die es geht.“ Das klingt nicht unbedingt nach wenig. Und wer über Geld und Liegenschaften verfügt, hat Macht und Einfluss. Der jetzt umso wichtiger wird, als durch die angekündigte Klage das Thema Kirchenfabriken zum Wahlkampfthema bei den Gemeinderatswahlen werden wird. Wovon vor allen Dingen die CSV betroffen sein wird. „Für Syfel oder für den Bischof?“ wird die Frage lauten, deren „korrekte“ Beantwortung die Unterstützung der Provinzoberen sichern oder vorenthalten wird.
Syfel hofft, dass die Antwort in den meisten Fällen pro Syfel lauten wird. Entsprechenden Druck hat ihr Vizepräsident bereits Beginn September in einem Interview aufgebaut. Vor allen Dingen mit Blick auf die Gemeindewahlen hoffe er, dass den zwei Dritteln der Abgeordneten, die auch ein kommunales Mandat innehaben, am Ende das kommunale Hemd näher sein werde als der parteipolitische Rock. Und: „Im Wahlkampf müssen sich die Gemeinderäte positionieren und es könnte durchaus sein, dass die Kirchenfabriken davon profitieren werden.“
Nett vorgegebene „Spielregeln“. Auch wenn der Eindruck aufkommen könnte, dass die sich als Besitzer betrachtenden Verwalter kirchlicher Güter von der moralischen Standfestigkeit von Politikern und anderen Gläubigen nicht viel zu halten scheinen. Ob diese das einfach so hinnehmen werden, bleibt abzuwarten. Der Luxemburger Kirche droht das vollständige Zerwürfnis.
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