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Meinungsfreiheit (Teil 1)

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Wir schätzen die Menschen, die frisch und offen ihre Meinung sagen – vorausgesetzt, sie meinen dasselbe wie wir.

Mark Twain

So ein pikantes Zitat von Samuel Langhorne Clemens, der vom 30. November 1835 bis zum 21. April 1910 lebte und unter seinem Pseudonym Mark Twain weltbekannt wurde. Wir kennen den amerikanischen Schriftsteller als Autor der Bücher über die Abenteuer von Tom Sawyer und Huckleberry Finn.

Mark Twain wurde berühmt als Vertreter des Literatur-Genres des amerikanischen Realismus und besonders wegen seiner humoristischen, von Lokalkolorit und genauen Beobachtungen sozialen Verhaltens geprägten Erzählungen sowie aufgrund seiner scharfzüngigen Kritik an der amerikanischen Gesellschaft. In seinen Werken beschreibt er den alltäglichen Rassismus; seine Protagonisten durchschauen die Heuchelei und Verlogenheit der herrschenden Verhältnisse. Der Schriftsteller starb 1910 als gefeierte Persönlichkeit. Nach einer Verleihung des Grades «Master of Arts» ehrenhalber 1888 verlieh ihm die Yale University 1901 einen Ehrendoktor.

Sein Werk hat viele englischsprachige Autoren beeinflusst. Ernest Hemingway sagte über ihn: «Die gesamte amerikanische Literatur stammt von einem Buch von Mark Twain namens Huckleberry Finn ab. Vorher gab es nichts. Seitdem gab es nichts, was dem gleichkommt.» Und das lassen wir ganz einfach mal so stehen …

Nach dieser biografischen Notiz dann zur «Praxis» und zu Mark Twains einführendem Zitat, das uns zum Titel dieses Beitrags führen soll. Eine – meint seine – Meinung zur Meinungsfreiheit zu äußern, ist heuer jedenfalls aktuell.

Und dass diese hierzulande ob der (vermeintlichen) «Sorge» gewisser Politkreise, die sich zu einer «Partei» fragwürdiger Qualität organisiert haben, tatsächlich infrage gestellt sein soll, dürfte wohl kaum jemand allen Ernstes meinen – meint in real – glauben. Auch wenn gewisse, bestimmt nicht unumstrittene Politiker einer genau so wenig unumstrittenen Partei, die erst kürzlich in diesem Kontext wiederum nicht von der Gelegenheit profitierten, sich ob ihres entsprechend zweifelhaften Rufes, einer gewissen – sehr rechtslastigen, um deutlich zu sein – politischen Richtung anzugehören, einmal mehr verbal zurückzuhalten, ebendies aus pur opportunistischen, meint rein elektoralen, Gründen dennoch wiederum nicht taten.

Ein subjektives Recht

«Schweig oder red’ etwas, das besser ist denn Schweigen.» So ein entsprechend deutliches Sprichwort, das gewissen Herren hier unbekannt zu sein scheint. Doch muss man sich tatsächlich noch wundern, dass diese Gelegenheit des intelligenten Schweigens einmal mehr von gewissen «Volksvertretern» der lächerlich überflüssigen «Alternativ Demokratischen Reformpartei» verpasst wurde?

Kaum, wie wir kritischen Beobachter leider wissen … Die Meinungsfreiheit – eigentlich die «Meinungsäußerungsfreiheit» oder auch die «Redefreiheit» – ist das subjektive Recht auf freie Rede sowie freie Äußerung der Meinung. Diese kann sowohl in Schrift als auch in Wort, Bild oder anderen Übertragungsmitteln erfolgen. Auch international findet die Meinungsfreiheit ihre gesetzlichen Grundlagen.

So regelt Art. 19 der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte diese auf der Ebene der Vereinten Nationen wie folgt: «Jeder Mensch hat das Recht auf freie Meinungsäußerung; dieses Recht umfasst die Freiheit, Meinungen unangefochten anzuhängen und Informationen und Ideen mit allen Verständigungsmitteln ohne Rücksicht auf Grenzen zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.»

Und wenn wir schon bei den offiziellen Texten sind, regelt Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention die Meinungsfreiheit u.a. durch folgenden Passus: «Jedermann hat Anspruch auf freie Meinungsäußerung. Dieses Recht schließt die Freiheit der Meinung und die Freiheit zum Empfang und zur Mitteilung von Nachrichten oder Ideen ohne Eingriffe öffentlicher Behörden und ohne Rücksicht auf Landesgrenzen ein.» Das alles dürfte klar sein – zumindest theoretisch.

Im Klartext sieht ein in diesem Kontext, wie eingangs angedeutet, gezielt visierter ADR-Abgeordneter in seiner völlig überflüssigen Interpellation zum Thema «Meinungsfreiheit» doch tatsächlich ebendiese Meinungsfreiheit in Luxemburg gefährdet. Unter dem Deckmantel der «political correctness» werde – so der durch seine trockenen Auftritte bekannte ADR-Abgeordnete mit (glücklicherweise) sehr überschaubarem Sympathiepotenzial, der sich des Öfteren so ziemlich aller Tricks aus der rechten Mottenkiste zu bedienen versteht –, wie er dramatisch meint, «die freie Meinungsäußerung schleichend untergraben». Eher ein Witz, wie man normalerweise in unserem Lande sofort reagieren würde.

Frank Bertemes

Lesen Sie Teil 2 am Mittwoch in der Printausgabe des Tageblatt oder online auf tageblatt.lu.