Ein Urteil, das stört: Der Europäische Gerichtshof zur Siedlungspolitik Israels

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Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom vergangenen Dienstag über die Kennzeichnungspflicht von Lebensmitteln, die in israelischen Siedlungen produziert und in die EU exportiert werden, ist richtig und wichtig. Das hat nichts mit Diskriminierung oder Israel-Feindlichkeit zu tun, wie manche es nun darstellen wollen. Es handelt sich lediglich um eine Präzisierung des Produktionsstandorts dieser Waren, die weder in Israel noch in den besetzten palästinensischen Gebieten, sondern in israelischen Siedlungen hergestellt werden. Es mag stimmen, dass Güter, die aus anderen Gebieten stammen, die völkerrechtswidrig annektiert wurden, laut EU-Recht noch keiner besonderen Kennzeichnungspflicht unterliegen.

Damit dürfte der Urteilsspruch aus Luxemburg gleichzeitig auch Auftrag an den EU-Gesetzgeber sein, dort nachzubessern. Wer will, dass diese Welt eine bessere wird, soll den Bürgern in möglichst vielen Bereichen ermöglichen, ethisch in diesem Sinne zu handeln. Wenn, wie die EuGH-Richter in ihrem Urteil erklären, dies auch über den Weg der Kennzeichnung des genauen Herkunftsorts von Waren erfolgen kann – warum nicht? Denn die Welt wird keine bessere, indem eine Besatzungs- und illegale Umsiedlungspolitik unterstützt wird.

Hier liegt denn auch der eigentliche Kern der Sache. Kritiker des EuGH-Urteils, insbesondere die israelische Regierung, stoßen sich vor allem am Umstand, dass in dem Urteil festgehalten wird, dass die israelische Siedlungspolitik ein Verstoß gegen das humanitäre Völkerrecht ist. Es kann schon stören, wenn eine derart bedeutende Gerichtsbarkeit wie der EuGH dies in einem Urteil deutlich macht.