Während Luxemburg sich schulferienbedingt offensichtlich im politischen Leerlauf befindet, ein Streik im Sozialsektor (vorerst) abgewendet werden konnte und die Kommunalwahlen erste Schatten werfen sowie intensiv nach einem Namen für die Trambahn gesucht wird, die etwas Entspannung ins nationale Verkehrschaos bringen soll, sind am Horizont weitere Reformen der Regierungskoalition auszumachen. So unter anderen jene des Scheidungsrechts, die zweifellos ein Meilenstein in der Arbeit von Rot-Blau-Grün werden wird.
Abseits vom organisierten Funktionieren der Gesellschaft in ihrer Gesamtheit – die Hauptaufgabe von Politik – ist auch das Zusammenleben in der Familie politisch geregelt. Nicht nur das Zusammenleben, auch das Ende einer institutionalisierten Beziehung unterliegt Regeln, und die entsprechen nicht mehr dem allgemeinen sozialen Umfeld im beginnenden dritten Jahrtausend.
Hierüber besteht parteienübergreifender Konsens, nur mit der Umsetzung der entsprechenden Reform klappte es bislang nicht: Ein Reformprojekt aus dem Jahr 2003 konnte nie in juristische Realität umgesetzt werden.
Jetzt will Justizminister Felix Braz Nägel mit Köpfen machen und hat ein Projekt ausarbeiten lassen, das weit über die Neugestaltung des Scheidungsrechts hinausgeht (wir berichteten).
Besonders wenn Kinder betroffen sind, können Trennungen traumatische Auswirkungen haben. Lange Prozesse, eventuell mit behördlicher Untersuchung zur Klärung der Schuldfrage, belasten nicht nur die ehemaligen Ehepartner, sondern insbesondere den verunsicherten Nachwuchs. Hier soll nun schneller ein Strich gezogen werden; die Frage der Schuld tritt in den Hintergrund bzw. spielt keine Rolle mehr.
Ein Familienrichter soll die Affären künftig gebündelt behandeln, er soll den Überblick über den Scheidungsprozess in seiner Gesamtheit haben (bislang konnten bis zu vier juristische Stellen in einen Scheidungsprozess mit einbezogen sein, was sich selbstredend negativ auf die Dauer des Verfahrens auswirkte). Die Urteile sollen durch die Arbeit dieses Familienrichters – der auch vermitteln kann, aber Richter bleiben soll – denn auch eine höhere Akzeptanz bei den Parteien haben, was sich positiv auf das weitere Leben aller Beteiligten auswirken sollte.
Auch die Scheidungsprozesse ohne Kinder sollen künftig weitaus zügiger über die Bühne gehen, als dies bislang der Fall war. Im Idealfall kann das Urteil innerhalb weniger Wochen gesprochen werden.
Die Reform des Scheidungsrechts wird demnach eine Vereinfachung und eine Erleichterung für die Betroffenen darstellen. In jedem Fall ist sie eine notwendige und überfällige Reform, wie so viele, die diese Koalition in Angriff genommen hat.
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