«Wir sind sehr zufrieden mit der Entscheidung von Richter Douglas McKeon, dass Strauss-Kahn nicht zu diplomatischer Immunität berechtigt ist», sagte Douglas H. Wigdor aus dem Büro des Gegenanwaltes Kenneth Thompson der Nachrichtenagentur dpa.
Der Einspruch von Strauss-Kahns Anwälten mit dem Hinweis auf diplomatische Immunität des damaligen IWF-Chefs sei «reine Verzögerungstaktik» gewesen, sagte Wigdor. Ein Sprecher des Zivilgerichtes konnte auf Anfrage der dpa keine genauen Angaben zum weiteren Prozessablauf machen.
Kein Strafverfahren
Ein Strafverfahren am Supreme Court in Manhattan war dem 63-jährigen Franzosen im vergangenen Jahr wegen Zweifeln an den Aussagen der Frau erspart geblieben. Die Frau wirft Strauss-Kahn vor, sie im Mai 2011 in seinem Hotelzimmer überfallen und sexuell belästigt zu haben. Der 63-Jährige bestreitet das und sprach von einvernehmlichem Sex.
Angesichts der Affäre verlor der Franzose sein Amt als Chef des Internationalen Währungsfonds (IWF). Nachdem erhebliche Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Frau laut geworden waren, wurde die Anklage fallengelassen. Nach US-Recht kann die Frau nun aber zivilrechtlich klagen.
Strauss-Kahns Anwälte hatten Ende März in einem fast eineinhalbstündigen Rechtsgespräch mit dem Richter bezweifelt, dass der Prozess überhaupt zulässig sei. Schließlich sei Strauss-Kahn Diplomat. Die Anwälte der Gegenseite argumentierten dagegen, Immunität genössen Diplomaten nur, um ihrer Arbeit nachgehen zu können. «Alles, was wir Herrn Strauss-Kahn vorwerfen, hat nichts mit seiner Arbeit zu tun», hieß es damals aus Kenneth Thompsons Büro.
Sie müssen angemeldet sein um kommentieren zu können