Headlines

Urheberrecht contra Wikipedia

Urheberrecht contra Wikipedia

Jetzt weiterlesen! !

Für 0.99 € können Sie diesen Artikel erwerben.

Sie sind bereits Kunde?

Beim Urheberrecht kennt Loriot-Erbin Susanne von Bülow keinen Spaß: Mit einem Gerichtsbeschluss hat sie Wikipedia dazu gezwungen, Bilder von Briefmarken mit Loriot-Zeichnungen zu löschen.

Einstweilige Verfügungen kennen auch dann keinen Humor, wenn es um Loriot geht. Die Tochter des verstorbenen Humoristen, Susanne von Bülow, hat einen Beschluss des Landgericht Berlin gegen die Betreiber der Online-Enzyklopädie Wikipedia erwirkt. Stein des Anstoßes waren Fotos von Briefmarken mit Loriot-Motiven im Wikipedia-Artikel über Vicco von Bülow.

«Eine Zustimmung des Künstlers oder seiner Erben für eine Veröffentlichung dieser Motive im Internet … liegt nicht vor», befand das Gericht. Bei den Briefmarken handelt es sich um die vier Wohlfahrtsmarken der Deutschen Post in diesem Jahr – und Briefmarken unterliegen dem Urheberrechtsgesetz, weil es sich dabei seit der Privatisierung der Post nicht mehr um «amtliche Werke» handelt.

Nach Abmahnung vor Gericht

Susanne von Bülow hatte der Wikipedia-Betreiberin, der Wikimedia Foundation in den USA, zunächst eine Abmahnung wegen Verletzung der Urheberrechte geschickt. Als es daraufhin keine Reaktion gab, ging sie vor Gericht. Einen Monat nach der Einstweiligen Verfügung, datiert vom 6. Oktober und ausgestellt mit der falschen Bezeichnung «Wikipedia Foundation», wurden die Abbildungen der Briefmarken am 8. November entfernt, wie aus der Versionsgeschichte des Artikels hervorgeht.

Auch die Kosten für das Verfahren, festgelegt mit einem Wert von 30 000 Euro, muss die Wikimedia Foundation tragen. Die Organisation will nach einem Bericht von «Heise Online» vom Donnerstag keine Rechtsmittel gegen die Einstweilige Verfügung einlegen. Die in Wikipedia abgebildeten Briefmarken zeigten die Loriot-Motive «Das Frühstücksei», «Herren im Bad», «Auf der Rennbahn», «Der sprechende Hund» sowie ein Schriftzug von Loriot.

Die Verfügung des Landgerichts stieß im Internet auf ein überwiegend kritisches Echo. Der Hamburger Rechtsanwalt Martin Bahr sagte der Nachrichtenagentur dpa, das Vorgehen der Erbin und die Einstweilige Verfügung seien formaljuristisch korrekt, auch wenn die Zustellung des Beschlusses an die Wikimedia Foundation in den USA ein eher aufwendiger Rechtsweg sei. Aber «Loriot würde sich wahrscheinlich im Grab umdrehen», weil Vicco von Bülow wenig für solche Konfrontationen übrig gehabt habe. «Wikipedia ist eine anerkannte Online-Enzyklopädie», sagte Bahr. Er könne die Inhaberin der Rechte verstehen, doch werde da «mit Kanonen auf Spatzen geschossen».