Der Berufungsprozess um die Sex-Affäre von Ottfried Fischer zieht sich wegen der Parkinson-Krankheit des Schauspielers in die Länge. Der 57-Jährige konnte am Montag aus gesundheitlichen Gründen nicht vor Gericht erscheinen, wo er als Zeuge in dem Verfahren gegen einen Journalisten aussagen sollte. Fischer, der in dem Prozess Nebenkläger ist, habe ein Attest vorgelegt, sagte die Vorsitzende Richterin am Münchner Landgericht, Susanne Hemmerich. Er soll nun beim nächsten Termin am 13. April vernommen werden.
" class="infobox_img" />Der in erster Instanz zu einer Geldstrafe von 14.400 Euro verurteilte ehemalige Bild-Zeitungs-Journalist Wolf-Dietrich S. (M) unterhält sich am Montag (28.03.2011) zu Beginn der Berufungsverhandlung um die Prostituierten-Affäre des Schauspielers Ottfried Fischer im Gerichtssaal im Amtsgericht in München (Oberbayern) mit seinem Anwalt Ulrich Ziegert (r).
Fischer («Der Bulle von Tölz») war 2009 beim Sex mit Prostituierten in seiner Wohnung gefilmt worden; das Video ging für ein sogenanntes Info-Honorar an die «Bild»-Zeitung. Der angeklagte Journalist soll ihn damit zu einem Exklusiv-Interview genötigt haben, sagt Fischer. Die Verteidigung des Journalisten hingegen sagt, Fischer sei nicht genötigt worden. Fischer und seine Agentin hätten sich zu dem Interview entschlossen, weil sie sich Vorteile aus einer offensiven Pressearbeit versprochen hätten.
In erster Instanz verurteilt
In erster Instanz war der angeklagte Journalist, der inzwischen für den Bauer-Verlag arbeitet, wegen Nötigung und «Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch unbefugte Bildaufnahmen» zu einer Geldstrafe von 14.400 Euro verurteilt worden. Dagegen hatten er und die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel eingelegt.
Zum Auftakt des Berufungsprozesses vor rund zwei Wochen hatte die ehemalige PR-Agentin von Fischer – wie schon in erster Instanz – die Version der Verteidigung gestützt. Die 59-Jährige sagte, der Reporter habe praktisch keinen Druck ausgeübt, um an ein Interview mit Fischer zu kommen.
Artikel gegengelesen
Fischers Medienanwalt Christopher Mueller sagte am Montag als Zeuge, er habe das Interview gegengelesen und auch inhaltliche Anmerkungen gemacht. In die Frage, ob das Interview überhaupt geführt werden sollte, sei er aber nicht involviert gewesen. «Ich sah keine Hindernisgründe. Die Idee war, in einem Organ mit großer Reichweite eine Stellungnahme abzugeben.»
In dem Interview unter dem Titel «Die Huren nutzten meine Krankheit aus!» hatte Fischer im Herbst 2009 dem damaligen «Bild»- Mitarbeiter über Privates Auskunft gegeben. Er berichtete unter anderem, wie die Prostituierten ihn um mehrere zehntausend Euro brachten.
Unterschrift gefälscht
Laut Staatsanwaltschaft hatte eine der Frauen gemeinsam mit Mittätern die Unterschrift Fischers auf mehreren Kreditkartenbelegen gefälscht und mehr als 74 000 Euro von seiner Kreditkarte abgebucht. Das Betrugsdelikt wird noch in einem gesonderten Verfahren verhandelt.
Zur Verhandlung am Montag ließ sich nicht nur Fischer entschuldigen, auch zwei andere Zeugen erschienen aus gesundheitlichen Gründen nicht. Es gebe seitens der Ärzte derzeit keine Prognose, ob und wann Fischer wieder vernehmungsfähig sei, sagte die Richterin am Montag. Dies sei den Medizinern zufolge von der Tagesform abhängig.
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