Der Prozess um ein Sex-Video von Schauspieler Ottfried Fischer (58) wird neu aufgerollt. Das Oberlandesgericht München hob am Dienstag den Freispruch für einen Journalisten auf.
Die Urteilsbegründung des Landgerichts sei lückenhaft und widersprüchlich, sagte der Vorsitzende Richter Manfred Götzl. Er folgte damit in der Revisionsverhandlung dem Antrag von Staatsanwaltschaft und Fischers Anwälten als Nebenklagevertretern.
Urteil nicht aufheben bitte
Die Anwälte des Journalisten hatten dagegen beantragt, das Urteil nicht aufzuheben. Es gebe keinen Grund, den Freispruch anzuzweifeln. «Ich halte das für inhaltlich falsch», sagte Anwalt Ulrich Ziegert nach dem Urteilsspruch.
Der Ex-«Bild»-Reporter war angeklagt, weil er den Schauspieler mit einem Sex-Video zu einem Exklusiv-Interview genötigt haben soll. Der Journalist hatte das Video, das Fischer beim Sex mit zwei Prostituierten zeigt, für ein sogenanntes Info-Honorar bekommen.
Zufriedene Anwälte
Das Oberlandesgericht sei zu dem Schluss gekommen, dass «der Freispruch der sachlich-rechtlichen Prüfung nicht standhält», sagte der Vorsitzende Richter Götzl. Die Anwälte des an Parkinson erkrankten Schauspielers, Steffen Ufer und Christoph Knauer, äußerten sich zufrieden. Das Landgerichtsurteil sei fachlich mangelhaft gewesen. «Entscheidend ist für uns die Aufhebung des Freispruchs», sagte Knauer.
Die Verteidigung des Journalisten sieht hingegen kein strafrechtliches Verschulden. «Ich bin sehr zuversichtlich, dass das in einer neuen Runde nicht anders ausgeht», sagte Anwalt Ziegert. Die Presseagentin Fischers habe vor dem Landgericht gesagt, der Reporter habe sie nicht unter Druck gesetzt. Der Journalist selbst habe sogar gesagt, das Video sei ihm «zu heiß».
Das Amtsgericht hatte den Journalisten im Oktober 2010 zu 14 400 Euro Geldstrafe verurteilt, das Landgericht sprach ihn in der Berufungsverhandlung im Mai 2011 frei. Die Beschaffung der CD mit dem Sex-Video sei von der Pressefreiheit gedeckt. Verfahrensbeteiligte gingen am Dienstag davon aus, dass der neue Prozess in wenigen Monaten vor dem Landgericht München beginnen könnte.
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