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Vorsicht vor dem Wild

Vorsicht vor dem Wild

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Jedes Jahr meldet das Statistische Bundesamt mehr als 200.000 Wildunfälle in Deutschland.

2015 wurden 2.433 Verkehrsteilnehmer dabei leicht verletzt, 608 schwer, 13 Menschen starben. Die meisten Kollisionen gibt es mit Rehwild, Unfälle mit Wildschweinen sind laut Deutschem Jagdverband im Vergleich zu 2015 um acht Prozent gestiegen.

Die meisten Wildunfälle ereignen sich in den Monaten Oktober und November im Berufsverkehr während der Dämmerung. Nebel und verschmutzte oder glatte Fahrbahnen steigern das Unfallrisiko. Während der Fahrt auf Landstraßen sollte der Straßenrand im Blick behalten und die Geschwindigkeit gedrosselt werden, rät der ADAC. Zudem sollte man immer bremsbereit sein und den Abstand zum Vordermann zu vergrößern. Taucht ein Tier auf, gilt es kurz zu hupen, abzubremsen und abzublenden. Beim langsamen Vorbeifahren sollte man immer auf Nachzügler gefasst sein. Im Falle eines Zusammenstoßes gilt: Lenkrad festhalten und rasch abbremsen. Ausweichmanöver sind dabei keine gute Alternative.

Wildunfallbescheinigung

Kommt es zum Unfall sollte die Warnblinkanlage eingeschaltet werden, die Warnweste angezogen und die Unfallstelle mit einem Warndreieck abgesichert werden. Als nächstes muss die Polizei oder der Jäger verständigt werden, denn es gibt eine Wildunfallmeldepflicht. Das gilt auch dann, wenn das Tier nach der Kollision flüchtet. Bei der Standortbestimmung helfen Navigationsgerät oder die GPS-Funktion des Handys.

Das Tier sollte auf keinen Fall berührt werden, wenn es noch lebt. Totes Wild ist jedoch, wenn möglich, von der Straße zu entfernen, um weitere Unfälle zu vermeiden. In jedem Fall empfiehlt es sich, sich von der Polizei oder dem Jagdpächter eine Wildunfallbescheinigung ausstellen lassen. Sie wird in der Regel von der Versicherung zur Schadensregulierung verlangt. Unfallbeteiligte sollten sich keinesfalls vom Unfallort entfernen, bevor Polizei oder Jäger eingetroffen sind. Ein verendetes Tier darf nicht im Kofferraum mitgenommen werden. Das könnte im schlimmsten Fall als Wilderei ausgelegt werden.