Wer sich im Sommer barfuß oder mit Flipflops ans Steuer setzt, riskiert laut ADAC zwar kein Bußgeld, wenn es aber zu einem Unfall kommt, können Gerichte das als Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht werten und ahnden. Auch die Versicherung kann dann ihre Leistungen zumindest teilweise verweigern.
Badeutensilien wie Luftmatratzen oder Schlauchboote dürfen generell auf dem Autodach befördert werden. Die Ladung muss jedoch immer so gesichert sein, dass sie selbst bei Vollbremsungen oder plötzlichen Ausweichmanövern nicht wegrutschen oder herunterfallen kann. Wenn zum Beispiel ein Schlauchboot auf dem Autodach nicht ausreichend gesichert oder gar nur festgehalten wird, droht ein Bußgeld von 35 bis 60 Euro.
Türen und Fenster sind bei parkenden Autos grundsätzlich zu verschließen und müssen vor unbefugter Nutzung gesichert sein, sonst droht ein Verwarnungsgeld von 15 Euro. Bleibt beim kurzfristigen Parken das Fenster einen kleinen Spalt oder das Verdeck des Cabrios offen, ist das rechtlich in Ordnung. Wird das Fahrzeug aber offen am Flughafen geparkt und von der Polizei abgeschleppt und sichergestellt, dann trägt der Halter die damit verbundenen Kosten.
(ampnet/jri)
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