Beim Auffahren auf die Autobahn vergessen viele Autofahrer immer wieder, was sie
einmal über den Beschleunigungsstreifen und das Einfädeln gelernt haben.
Statt sich der Geschwindigkeit des Verkehrs auf der rechten anzupassen und dann in eine Lücke zu
gleiten, scheren sie schon zu Beginn des Beschleunigungsstreifens mit geringer
Geschwindigkeit gleich in die mittlere oder gar linke Fahrspur.
Die Beschleunigungsstreifen an Autobahnen sind überwiegend lang genug, um auf die
nötige Geschwindigkeit kommen zu können, und so angelegt, dass sich der auffahrende
Fahrer rechtzeitig einen Überblick über die Verkehrssituation verschaffen kann.
Zunächst orientiert man sich durch Blicke in den linken Außenspiegel und über die linke
Schulter, wie schnell die Fahrzeuge auf der rechten Autobahnspur unterwegs sind und wo
sich eine Lücke bietet, in die sich gefahrlos und ohne andere Verkehrsteilnehmer zu
behindern einscheren lässt. Dabei sollte am besten die eigene Geschwindigkeit in
etwa auf das Niveau des links neben einem fließenden Verkehrs angehoben werden.
Im Optimalfall ist man am Ende des Beschleunigungsstreifens gleich schnell unterwegs wie
die Fahrzeuge auf dem rechten Fahrstreifen der Autobahn. Beim Beschleunigen ist es
übrigens ausdrücklich erlaubt, auf dem Beschleunigungsstreifen gegebenenfalls schneller
zu fahren als die Autos auf der rechten Autobahnspur!
Kein Reissverschlussverfahren!
Viele Autofahrer meinen auch, beim Auffahren auf die Autobahn gelte das
Reißverschlussverfahren. Doch das ist ein Irrtum. Die Vorgabe, dass Autofahrer auf einer
weiterführenden Spur andere Verkehrsteilnehmer, deren Spur endet, einfädeln lassen
müssen, gelten an Autobahnauffahrten ausdrücklich nicht.
Stattdessen ist in jedem Fall dem fließenden Verkehr auf der Autobahn Vorrang zu gewähren.
Notfalls heißt es, rechtzeitig anzuhalten, bis man mit dem erforderlichen Sicherheitsabstand auf die rechte
Fahrspur wechseln kann, stellt der TÜV Rheinland fest. In einem solchen Fall empfiehlt es
sich zudem, darauf zu achten, dass einem noch genügend Platz auf dem
Beschleunigungsstreifen bleibt, um dessen Funktion nutzen zu können: zum
Beschleunigen auf die Fließgeschwindigkeit der Fahrzeuge auf der echten Autobahnspur.
Die Benutzung des Standstreifens als verlängerte Beschleunigungsspur ist grundsätzlich
verboten. Allerdings rät der ADAC, im Zweifel kurz auf dem Standstreifen weiterzufahren,
wenn so eine Gefahrensituation vermieden werden kann. Eine kurze Fahrt auf dem
Standstreifens kann am Ende weniger riskant sein, als sich rücksichtslos in den Verkehr
auf der Autobahn hineinzudrängen und andere Autofahrer zu gefährlichen Brems- oder
Ausweichmanövern zu zwingen.
Tabu sollte ebenso sein, sich sofort nach dem Auffahren auf den mittleren oder linken
Fahrstreifen der Autobahn zu begeben. Denn damit gefährdet man nur allzu oft
nachfolgende Fahrzeuge, wenn diese mit erheblich höherer Geschwindigkeit unterwegs
sind – und auch sich selbst. Besser fährt man erst mal im Verkehr auf der rechten Spur
mit, beobachtet das Verkehrsgeschehen in den Rückspiegeln und wechselt den
Fahrstreifen erst, sobald dies gefahrlos möglich ist.
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