Autofahrer sollten sich zu dieser Jahreszeit auf plötzliche Sichtbehinderungen einstellen und auch tagsüber vorsorglich mit Abblendlicht fahren sowie stets bremsbereit sein. Wichtig ist auch ausreichender Abstand. Bei Nebel gilt: Mindestabstand ist gleich Geschwindigkeit.
Beträgt die Sicht also nur rund 50 Meter (Abstand zwischen den Leitpfosten am Fahrbahnrand), dürfen Autofahrer beispielsweise in Deutschland nicht schneller als 50 km/h fahren, warnt der ADAC. Vergessen wird immer wieder, dass die Nebelschlussleuchten nur benutzt werden dürfen, wenn die Sichtweite weniger als 50 Meter beträgt. Entsprechend darf auch eine Geschwindigkeit von 50 km/h dann nicht überschritten werden. Haben sich die Sichtverhältnisse gebessert, müssen sie wieder ausgeschaltet werden, um den Nachfolgeverkehr nicht zu blenden.
Pause nicht vergessen
Automatische Lichtschalter, die dem Autofahrer das Ein- und Ausschalten des Fahrlichts in der Dämmerung oder im Tunnel ersparen, sorgen bei Nebel nicht für Sicherheit. Sie reagieren lediglich auf Helligkeitsunterschiede, nicht aber auf Sichtbehinderungen wie Nebel, Rauch oder starken Regen. Der ADAC rät den Autofahrern deshalb, bei eingeschränkter Sicht selbst zum Lichtschalter zu greifen. Auch die Nebelschlussleuchte wird durch die Lichtautomatik nicht aktiviert und muss in jedem Fall manuell zugeschaltet werden.
Wer längere Zeit bei Nebel fährt, sollte an eine Pause denen. Wenn die Augen durch das Starren in die «Suppe» zu brennen beginnen, sollte die Fahrt unterbrochen werden. Während der Pause können dann auch die Scheinwerfer und Leuchten überprüft werden, um etwaigen Schmutz und Feuchtigkeit zu beseitigen.
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