Delta-VarianteZusätzliche Hygienemaßnahmen für Einreisende aus Großbritannien gelten bis zum 15. Juli

Delta-Variante / Zusätzliche Hygienemaßnahmen für Einreisende aus Großbritannien gelten bis zum 15. Juli
Die Testpflicht gelte unabhängig von der Dauer des Aufenthalts in Großbritannien und in Luxemburg, schreiben die Ministerien in ihrer Pressemitteilung Symbolbild: dpa/Daniel Bockwoldt

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Einreisende aus Großbritannien müssen sich bis einschließlich 15. Juli zusätzlichen Hygienemaßnahmen unterziehen – dazu gehört eine Test- und Quarantänepflicht. Das gaben das Luxemburger Gesundheits- und das Außenministerium in einer gemeinsamen Pressemitteilung bekannt. Hintergrund ist die Ausbreitung verschiedener Corona-Mutationen, unter anderem der Delta-Variante.

Die zusätzlichen Hygienemaßnahmen für Menschen, die aus Großbritannien nach Luxemburg einreisen, werden bis einschließlich 15. Juli verlängert. Das haben das Gesundheits- und das Außenministerium am Mittwoch in einer gemeinsamen Pressemitteilung bekannt gegeben. Grund sei das Zirkulieren verschiedener Corona-Mutation, deren Übertragbarkeit offenbar zugenommen habe, sowie die Ausbreitung der Delta-Variante. Letztere grassiert gerade in Großbritannien.

Jede Person über sechs Jahre, die sich in den 14 Tagen vor ihrer Ankunft auf luxemburgischem Staatsgebiet in Großbritannien aufgehalten hat, muss sich somit nach ihrer Einreise so schnell wie möglich einem Corona-Test (PCR-, TMA- oder LAMP-Methode) unterziehen. Sie ist dazu angehalten, dem medizinischen Analyselabor ihren Aufenthalt in Großbritannien mitzuteilen. Die Testpflicht gilt unabhängig von der Dauer des Aufenthalts in Großbritannien und in Luxemburg. Auch spielt die Art der Beförderung keine Rolle: Für Flugreisende gilt die Verpflichtung zum Test ebenso wie für Menschen, die über den Land- oder Wasserweg nach Luxemburg einreisen. Wenn die Person mit dem Flugzeug nach Luxemburg einreist, wird der Test kostenlos im Corona-Testzentrum am Flughafen Findel durchgeführt.

Sobald sie im Großherzogtum ankommen, werden die betroffenen Personen für sieben Tage unter Quarantäne gestellt, mit der Verpflichtung, sich ab dem sechsten Tag der Quarantäne einem zweiten Corona-Test zu unterziehen. Bei Verweigerung des Tests bei der Ankunft oder am Ende der siebentägigen Quarantäne wird die Quarantäne um weitere sieben Tage, das heißt auf insgesamt 14 Tage, verlängert.

Die Betroffenen sind verpflichtet, sich bei der Sanitärinspektion anzumelden (per E-Mail: contact-covid@ms.etat.lu oder per Telefon: 247-65533). Sie stellt unter anderem eine verstärkte Rückverfolgung sicher. In ihrem Presseschreiben weisen die Ministerien darauf hin, dass auch für Einreisende aus Indien eine Sonderregelung bis zum 15. Juli gilt.


Einzelheiten zu diesen Beschränkungen und den verschiedenen Ausnahmen findet man auf der folgenden Website: https://covid19.public.lu/fr/voyageurs/visiter-luxembourg.html.