Frauen müssen das Recht haben, den Geburtsort ihres Kindes selbst zu wählen. Das schreibt der Hebammenverband „Association luxembourgeoise des sages-femmes“ (ALSF) in einer Pressemitteilung am Sonntagabend. „Eine sichere Geburtshilfe erreichen wir nicht damit, dass Geburten an verschiedenen Orten verboten werden – wir müssen dafür sorgen, dass dort, wo Frauen ihre Kinder zur Welt bringen, eine professionelle und kompetente Betreuung bereitsteht“, steht in dem Schreiben.
Gesundheitsministerin Paulette Lenert (LSAP) hat laut Radiosender 100,7 Anfang Dezember entschieden, dass im Geburtshaus Lunata in Bartringen bis auf Weiteres keine Kinder auf die Welt gebracht werden dürfen. Der Grund: Es gebe keinen legalen Rahmen für diese Geburtshäuser. „Es ist ein Thema, das aktuell ist und ich arbeite momentan daran, die betroffenen Akteure zusammenzubringen“, sagte Lenert gegenüber 100,7.
Vertrauenspersonen als Betreuung
Für eine sichere Geburt ist es laut ALSF allerdings wichtig, dass die Mutter während der Schwangerschaft, der Geburt und des Wochenbetts von denselben Vertrauenspersonen begleitet wird. „Das sind Aussagen von unter anderem der Weltgesundheitsorganisation und sie basieren auf großen Studien zur Sicherheit bei der Geburt“, schreibt die ALSF. Frauen hätten in Luxemburg allerdings nicht wirklich eine Wahl. Im Krankenhaus würden sie nur von den diensthabenden Hebammen und Ärzten begleitet werden. Freiberufliche Hebammen seien dort nicht zugelassen – und das, obwohl diese durchaus die nötigen Ausbildungen für die Betreuung besitzen.
„Sie begleiten die Frau während der Geburt und sie haben die Kompetenz, um festzustellen, ob eine Geburt normal verläuft oder ob es Anzeichen einer Komplikation gibt, die eine medizinische Betreuung in einem Krankenhaus benötigt“, schreibt der Hebammenverband. Das schließe allerdings eine enge Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Institutionen und Gesundheitsberufen nicht aus – „solch eine Kollaboration wäre unbedingt wünschenswert“.
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